Bonn. Die umstrittene Scientology-Organisation, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hat erstmals eine teilweise Steuerbefreiung erhalten. Der Bescheid erging vom Bundesamt für Finanzen in Bonn und bezieht sich auf alle Abgaben an die US-Mutterkirche. Die Steuerbefreiung folgt einem Urteil des Kölner Finanzgerichts. Dies hatte im Oktober entschieden, dass Scientology nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland zur Steuerbefreiung qualifiziert sei. Scientology ist in den USA als gemeinnützige religiöse Körperschaft anerkannt und von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für den Zeitraum von 1994 bis 2005 und betrifft Lizenzgebühren für Informationsfilme. Bislang musste Scientology 25 Prozent der Gebühren an die Finanzämter abführen.