Der Hamburger Grüne Manuel Sarrazin klagt für mehr Rechte des Bundestags bei der Euro-Rettung. Morgen fällt die Entscheidung.

Berlin. Was für ein schönes Bild war das, damals im Herbst 2010: Die untergehende Sonne hatte den mondänen französischen Badeort Deauville gerade in orangerotes Abendlicht getaucht, als Angela Merkel und Nicolas Sarkozy zu einem Strandspaziergang aufbrachen. Aus Sicherheitsgründen war die Promenade menschenleer. Aber es waren einige Kameraleute dabei, um einzufangen, wie die Bundeskanzlerin und der damalige französische Staatspräsident als europäisches Machtduo ein Rezept gegen die Krise austüftelten.

Derart vertrauliche Verhandlungen unter vier Augen könnten für die Kanzlerin künftig zur Seltenheit werden. Morgen wird das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen, inwiefern der Deutsche Bundestag über einzelne Schritte im Zuge der Euro-Rettung informiert werden muss. Es ist eine der wichtigsten Entscheidungen des Jahres, und sie dürfte großen Einfluss darauf haben, in welchem Stil über weitere Maßnahmen verhandelt wird.

Initiator ist der Hamburger Bundestagsabgeordnete Manuel Sarrazin (Grüne). Im Auftrag seiner Fraktion, deren europapolitischer Sprecher er ist, hat er die Klage im Juli 2011 in Karlsruhe eingereicht, weil sich die Parlamentarier nur unzureichend durch die Bundesregierung informiert fühlten. Bei wichtigen Vorhaben zur Euro-Rettung hatte sich Merkel zwar wie im französischen Deauville mit den anderen Staats- und Regierungschefs abgesprochen, aber nicht dem Bundestag die entsprechenden Dokumente zugeleitet. Die Entwürfe über den Vertrag für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM etwa bekamen die Bundestagsabgeordneten im Frühjahr 2011 erst über Umwege über ihre österreichischen Amtskollegen - oder mussten Details aus der Tagespresse erfahren. "Es ist ein schweres Demokratiedefizit, wenn das Parlament bei so wichtigen Entscheidungen keinen Einblick hat", sagte Sarrazin dem Abendblatt. "Wenn dem Bundestag wichtige Dokumente vorenthalten werden, weiß doch irgendwann keiner mehr genau, was eigentlich von den Staatschefs beschlossen wurde."

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Das Problem ist ein Gesetz mit dem sperrigen Namen "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union" - kurz EUZGGB. Es regelt zwar, dass der Bundestag bei EU-Angelegenheiten bestimmte Informations- und Beteiligungsrechte hat. Allerdings gilt es lediglich für Entscheidungen, die in Gremien der 27 EU-Mitgliedstaaten getroffen werden. Im Zuge der Euro-Krise kommt es nun jedoch immer häufiger vor, dass nur die 17 Euro-Länder miteinander verhandeln und auf Instrumentarien außerhalb der EU-Verträge zurückgreifen.

Die Bundesregierung argumentiert nun, hier gelte nicht das EUZGGB, weil es sich nicht um EU-Politik, sondern um Politik zwischen einzelnen Staaten handle - wie etwa bei der klassischen Außenpolitik. Dementsprechend müsse sie auch nicht den Bundestag über jeden Verhandlungsschritt informieren. Genau an dieser Frage wird das Verfassungsgericht ansetzen: Werden die Informationsrechte des Parlaments auch bei völkerrechtlichen Entscheidungen der 17 Euro-Länder oder anderer kleinerer Gremien dieselben sein wie im Rahmen aller 27 EU-Länder? Das werden die Karlsruher Richter morgen um 10 Uhr entscheiden.

"Es geht uns nicht darum, dass künftig jeder Verhandlungsschritt zur Euro-Rettung im Bundestag abgesegnet wird", erklärt Sarrazin, "sondern darum, dass wir Parlamentarier informiert werden und ganz offiziell wissen, worum es geht. Eine mündliche Unterrichtung nur dann, wenn es der Bundesregierung gerade passt, reicht uns nicht aus." Deshalb sei die Klage definitiv proeuropäisch, betonte der Grünen-Politiker. Sie richte sich auch "gegen die Methode Merkel, wichtige Entscheidungen in Hinterzimmern oder auf Strandspaziergängen mit anderen Regierungschefs zu vereinbaren". Informelle Absprachen ohne Protokoll und offiziellen Beschluss würden der Krise nicht gerecht. "Das darf es künftig nicht mehr geben."

In der mündlichen Verhandlung im vergangenen November hatten die Vertreter der Bundesregierung betont, dass ohne Vertraulichkeit keine Verhandlungen möglich seien - ein Gedanke, für den auch die Richter Verständnis zeigten. Doch sie hatten auch immer wieder die zentrale Rolle des Bundestags betont: Zuletzt bremsten sie Pläne aus, wichtige Entscheidungen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus neun Abgeordneten zu übertragen. "Wir sind optimistisch, dass das Urteil zu unseren Gunsten gefällt wird", sagte Sarrazin. "Und wenn das so ist, muss auch der Fiskalpakt in diesem Punkt angepasst werden. Dann wird der Bundestag über die Verfahren und die Arbeit der neu zu schaffenden Gremien unterrichtet werden müssen."

Zuletzt waren die Verhandlungen nicht nur an diesem Punkt ins Stocken geraten. Zwar signalisierte der Parteikonvent der SPD am Sonnabend Zustimmung zum Fiskalpakt, verknüpfte dies aber mit der Forderung nach Wachstumsimpulsen und einem Schuldentilgungsfonds. Aus den Bundesländern kamen Forderungen nach weitreichenden Kompensationsleistungen des Bundes für erwartete Einnahmenausfälle. CSU-Chef Horst Seehofer verlangte zum Beispiel, vor allem bei Verkehrsprojekten bayerische Anliegen zu berücksichtigen. Zudem forderte er im "Spiegel" vor künftigen Hilfszusagen Deutschlands zur Euro-Rettung eine Volksbefragung: "Wenn sich der Rahmen für die finanziellen Zusagen Deutschlands erweitert, sollten wir die Menschen in unserem Land nach ihrer Meinung fragen."