Nicht nur das Atomgesetz ist Teil der Energiewende. So wird sich der Bundestag am 30. Juni auch mit dem sogenannten Energiewirtschaftsgesetz befassen müssen, durch das die Bundesnetzagentur künftig mehr Kompetenzen erhalten soll. Das gleiche gilt für ein Netzausbau-Beschleunigungsgesetz, das die Befugnisse für den Leitungsbau bei der Agentur bündeln soll.

Eine Novelle des Baurechts soll die klimagerechte Entwicklung in Städten und Gemeinden stärken. Zudem soll die Vergabeverordnung so geändert werden, dass das Kriterium der Energieeffizienz künftig bei der öffentlichen Vergabe des Bundes eine größere Rolle spielt. Schließlich wird das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) überarbeitet: Ziel ist es, unter anderem für die Windkraft künftig mehr Geld als bisher bereitzustellen.