Karlsruhe. In einem bahnbrechenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Gewalt- und Sexualverbrecher für verfassungswidrig erklärt. Die höchsten Richter gaben den Klagen von vier Straftätern statt. Eine Verwahrung müsse sich von Strafhaft deutlich unterscheiden. Der Gesetzgeber hat nun zwei Jahre Zeit, eine grundlegende Reform vorzulegen. Bis dahin dürfen extrem gefährliche Straftäter weiter eingesperrt bleiben.

Gleichwohl rechnen Polizeigewerkschaften und die Kinderhilfe nun mit zahlreichen Freilassungen und steigenden Gefahren durch Rückfalltäter. Nachträglich Sicherungsverwahrte, die nach Ablauf ihrer regulären Strafe nicht aus der Haft freikamen, dürfen laut Karlsruhe nur dann weiter festgehalten werden, wenn eine "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten" vorliegt. Außerdem muss eine psychische Störung festgestellt worden sein. Bundesweit müssen nun Hunderte Fälle überprüft werden. In Hamburg sind laut Justizbehörde 13 Häftlinge betroffen, von denen vier schon in diesem Jahr freikommen könnten.