Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer das Finanzamt betrügt, muss „reinen Tisch“ machen. Ein Steuertrickser muss jetzt ins Gefängnis.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Möglichkeiten zur Selbstanzeige für Steuerbetrüger eingeschränkt. Eine Strafbefreiung sei nur möglich, wenn der Täter zur „Steuerehrlichkeit“ zurückkehre, entschied der BGH in einem Beschluss.

So könne ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen, wenn er von mehreren heimlichen Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet.

„Er muss hinsichtlich aller Konten „reinen Tisch“ machen“, so der BGH. Der BGH bestätigte die Verurteilung eines Geschäftsmannes, der wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war. Unter anderem hatte der Mann Steuern in Höhe von mehr als 5,8 Millionen D-Mark (2,97 Millionen Euro) hinterzogen.

Mit der Selbstanzeige besteht für einen Steuerhinterzieher grundsätzlich die Möglichkeit, nachträglich Straffreiheit zu erlangen, wenn er dem Fiskus bislang verborgene Steuerquellen erschließt.