Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will, dass Euro-Sünder wie Griechenland in der Europäischen Union künftig härter bestraft werden können. Zumindest vorübergehend solle einem Land, das seine Verpflichtungen nicht einhalte, das Stimmrecht genommen werden, sagte die Kanzlerin der "Bild am Sonntag": "Deutschland hält das für unerlässlich."

Noch im Mai werde eine EU-Arbeitsgruppe auf Ebene der Finanzminister eingerichtet, die sich mit den notwendigen Vertragsänderungen in der EU beschäftigen werde. "Dazu gehören mit Sicherheit Änderungen der Sanktionen bei Verstößen gegen die Euro-Stabilitätsregeln." Damit der Euro auch in Zukunft eine starke und stabile Währung bleibe, müssten Lehren aus der aktuellen Krise gezogen werden, zeigte sie sich überzeugt. Merkel zeigte sich am Rande der Klimakonferenz in Bonn allerdings zuversichtlich, dass der Euro mit dem drastischen Sparprogramm für Griechenland stabil gehalten werden kann. "Es ist ein nachhaltiges Programm, auf mehrere Jahre angelegt, das deutlich macht, dass der griechische Weg, den das Land zu gehen hat, ein langwieriger, sicherlich auch beschwerlicher sein wird, aber aus meiner Sicht ein absolut notwendiger."

Außenminister Guido Westerwelle (FDP) ließ unterdessen ein Strategiepapier erstellen, in dem Szenarien diskutiert werden, wie durch ähnlich gelagerte Fälle "das Abdriften der Stabilitätsgemeinschaft Euro-Zone in eine Transferunion" verhindern werden könne. Konkret geht es Westerwelle um massive Eingriffsmöglichkeiten der EU in nationale Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten in der Haushalts- und Wirtschaftspolitik. So soll die deutsche Schuldenbremse auf den gesamten Euro-Raum ausgeweitet werden. Sanktionen sollen künftig immer schon dann aktiviert werden, "wenn übermäßige Schuldenstände nicht planmäßig zurückgeführt werden", heißt es in dem Papier, das der "Welt am Sonntag" vorliegt.

Bei Verstößen könnten Sündern EU-Mittel gesperrt werden. Außerdem sollen Defizitstaaten gezwungen werden, "vor der Verabschiedung ihrer Haushalte in der Euro-Gruppe Rechenschaft" abzulegen.