Volksabstimmungen sind in der Schweiz Ausdruck und Instrument der besonderen direkten Demokratie der Eidgenossen. Über Jahrhunderte hinweg hatten sich aus dem Selbstverwaltungssystem freier Gemeinden die heute 26 Kantone entwickelt. Den Kern bildeten Genossenschaften, die auf der Basis von Selbstverwaltung und Selbstbestimmung arbeiteten. Das grundlegende Prinzip der Mitverantwortung und kollektiven Gesetzestreue blieb auch bei der Schaffung des modernen Schweizer Staates im 19. Jahrhundert erhalten. Die Schweiz ist eine „Willensnation“, also ein Staat im Sinne einer bewusst gewollten Gemeinschaft von freien Bürgern. Sie können auf allen Ebenen – Gemeinden, Kantone, Bundesstaat – als oberster Souverän mitbestimmen und abschließend entscheiden. In keinem anderen Staat der Welt gibt es auf nationaler Ebene so weitgehende direkte Volksrechte.