Das umstrittene „Agenten“-Gesetz in Russland hat die erste Verurteilung einer Nichtregierungsorganisation (NGO) nach sich gezogen. Ein Gericht belegte die russische Wahlbeobachtungsorganisation Golos mit einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 7500 Euro. Grund für das Urteil war nach Angaben russischer Nachrichtenagenturen, dass sich die Organisation nicht in das Register „ausländische Agenten“ eintragen ließ, wie es das Ende 2012 eingeführte Gesetz verlangt.

Organisationen müssen sich in das Register eintragen lassen, sofern sie Geld aus dem Ausland erhalten. Zudem müssen sie sich bei öffentlichen Aktivitäten selbst als „ausländische Agenten“ bezeichnen. Die russischen Behörden waren in diesem Zusammenhang zuletzt gegen zahlreiche Nichtregierungsorganisationen vorgegangen. Unter anderem durchsuchten sie auch die Büros deutscher politischer Stiftungen.