Basescu darf weitermachen. Erneut scheiterte Regierungschef Ponta mit dem Versuch, seinen Gegner kaltzustellen.

Bukarest. Rumäniens Staatspräsident Traian Basescu darf nach langem innenpolitischem Tauziehen im Amt bleiben. Dies entschied das Verfassungsgericht am Dienstag in Bukarest. Die links-liberale Regierung unter Ministerpräsident Victor Ponta hatte gegen ihren politischen Gegner, den bürgerlichen Basescu, ein auch von der EU kritisiertes Amtsenthebungsverfahren in die Wege geleitet. Ein Referendum am 29. Juli war nach Angaben der Wahlleitung jedoch zugunsten Basescus ausgegangen. Die Regierung hatte dieses Ergebnis bestritten mit der Begründung, die Beteiligung am Referendum sei auf falscher Grundlage berechnet worden.

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Das Verfassungsgericht entschied nun mit 6 von 9 Richterstimmen, dass das Referendum ordnungsgemäß abgelaufen und die Angaben der Wahlleitung korrekt seien. Demnach haben sich nur 46,24 Prozent der Wahlberechtigten am Referendum beteiligt. Die Volksbefragung ist damit ungültig, weil die Wahlbeteiligung bei weniger als 50 Prozent lag. Daher bleibt Basescu im Amt, obwohl 87,52 Prozent der Rumänen, die zu den Urnen gegangen sind, gegen ihn gestimmt haben.

Nach dem Urteil sind die Kontrahenten Basescu und Ponta zur Zusammenarbeit gezwungen. Beobachter in Bukarest bezweifeln jedoch, dass der Machtkampf nun beendet ist. Sie rechnen vielmehr damit, dass er mindestens bis zu den Parlamentswahlen Ende des Jahres anhält.

Das Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu war von der EU scharf kritisiert worden, weil Ponta dabei mit mehreren Eildekreten im letzen Moment gesetzliche Hürden aus dem Weg geräumt hatte. Unter anderem blockierte er das Vetorecht des Verfassungsgerichts.

Nach dem Referendum hatte die Regierung einen Streit über die Interpretation seines Ergebnisses begonnen. Insbesondere ging es um die Berechnungsgrundlage der Wahlbeteiligung. Die Regierung war dafür, dass zwei Millionen im Ausland lebende wahlberechtigte Rumänen aus diesen Berechnungen herausgenommen werden. Auf dieser Grundlage hätte das Resultat des Referendums zum Nachteil Basescus ausfallen können. Dem hat nun das Verfassungsgericht eine Absage erteilt. (dpa, abendblatt.de)