Aktuelles Titelfoto zeigt Papst mit Urin- und Kotflecken auf dem Gewand. Gericht sieht dadurch die Rechte von Benedikt XVI. verletzt.

Bonn. Schneller Erfolg für den Vatikan: Das Landgericht Hamburg hat jetzt eine Einstweilige Verfügung gegen die aktuelle Ausgabe des Satiremagazins „Titanic“ erlassen. "Titanic" darf die Vor- und Rückseite der aktuellen Ausgabe nicht weiter verbreiten. Zuvor hatte das Vatikanische Staatssekretariat eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung beauftragt

Die aktuelle Ausgabe des Frankfurter Magazins nimmt offenbar Bezug auf die Vatileaks-Affäre. Sie zeigt unter dem Titel „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“ ein Foto des grüßenden Papstes Benedikt XVI. mit einem mittels Bildmanipulation eingefügten Urinfleck auf der Soutane, dem Gewand. Auf der Rückseite ist der Papst von hinten zu sehen mit einem ebenfalls eingefügten Kotfleck auf Gesäßhöhe und der Überschrift: „Noch eine undichte Stelle gefunden!“

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"Titelbild und Rückseite der aktuellen Titanic-Ausgabe sind rechtswidrig. Sie verletzen den Heiligen Vater in seinen Persönlichkeitsrechten", sagte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. „Titanic“ überschreite damit jedes Maß an Zumutbaren. "Das hat bereits eine rechtliche Prüfung bestätigt." Aus diesem Grund sei das Magazin aufgefordert worden, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

"Titanic"-Chefredakteur Leo Fischer hatte zuvor in einer satirischen Reaktion erklärt, der Titel zeige einen Papst, der nach Aufklärung der Spitzelaffäre „Vatileaks“ feiert und im Überschwang „ein Glas Limonade“ über seine Soutane verschüttet habe. Auf die Rückseite ging Fischer nicht ein. Die Unterlassungserklärung werde man einstweilen nicht unterzeichnen.

"Titanic" verbreitete zudem ein von Erzbischof Angelo Becciu, dem Substitut des Vatikanischen Staatssekretariats, unterzeichnetes Schreiben an den Bonner Rechtsanwalt Gernot Lehr, der auf Medienrecht spezialisiert ist. Demnach beauftragt ihn der Papst, „gegen die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vorzugehen“.

Mit Material von kna