Die mutmaßliche Ehebrecherin musste im Fernsehen bekennen: „Ich bin eine Sünderin.“ Sind die Deutschen unter Druck gesetzt worden?

Teheran/Berlin. Das iranische Fernsehen hat Interviews mit zwei wegen Spionage festgenommenen deutschen Journalisten und einer zum Tod durch Steinigung verurteilten Frau, 43, gezeigt, in dem alle drei Fehler einräumen. Das Staatsfernsehen berichtete, die im Oktober festgenommenen Deutschen hätten zugegeben, sie seien von einer Aktivistin in Deutschland angestiftet worden, um die Familie von Sakineh Mohammadi Aschtiani zu interviewen. Dabei ist ungewiss, ob die zu ihrer Aussage gezwungen wurden.

Einer der Deutschen wird mit den Worten zitiert, er wolle gegen die Aktivistin Beschwerde einreichen, sobald er zurück in Deutschland sei. Der andere fügte hinzu, er sei von der Aktivistin getäuscht worden. Die Gesichter der Deutschen waren deutlich zu sehen, während in dem Interview mit Aschtiani deren Gesicht unkenntlich gemacht worden war. Ihre Aussagen wurden nach Angaben des staatlichen Fernsehens aus einem türkischen Dialekt in Farsi übersetzt. Das Urteil gegen die verurteilte Ehebrecherin löste internationale Proteste aus. Die Hinrichtung wurde ausgesetzt, während der Oberste Gerichtshof den Fall überprüft.

Die Bundesregierung bemüht sich auf diplomatischem Weg weiter intensiv um eine Lösung. „Wir arbeiten mit aller Kraft daran, dass die beiden möglichst bald nach Deutschland zurückkehren können“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes der Nachrichtenagentur dapd. Jedoch wolle man sich nicht zu Einzelheiten des Falles äußern. Der Iran gewährte laut Sprecher bislang nur ein einziges Mal konsularischen Zugang zu den Inhaftierten: Am 26. Oktober hatten Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Teheran die beiden Männer besuchen dürfen. Damals sei es ihnen „den Umständen entsprechend gut“ gegangen.

Die in Deutschland lebende iranische Menschenrechtsaktivistin Mina A. wies die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. „Ich denke, die beiden Deutschen waren unter Druck“, sagte sie der Nachrichtenagentur AP. Vielleicht sei den beiden die Freilassung versprochen worden, wenn sie alle Schuld auf sie abwälzten, vermutete die Exiliranerin. Die beiden hätten sie angerufen, weil sie einen Kontakt zu Aschtianis Familie wollten. Sie habe Informationen, dass Aschtiani sehr viel geschlagen worden sei, sagte die Aktivistin weiter. Das iranische Regime setze seit 30 Jahren Menschen unter Druck, um sie zu falschen Geständnissen zu treiben.

Der Deutsche Journalisten-Verband bekräftigte unterdessen seine Forderung nach sofortiger Freilassung der Text- und des Bildjournalisten. Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser nannte den Spionagevorwurf abstrus: „Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ist keine Spionage, sondern notwendige Information.“ Kaiser forderte das Auswärtige Amt auf, seine Bemühungen um die Freilassung der beiden Kollegen zu verstärken. Die deutschen Journalisten dürften nicht für eine Tat bestraft werden, die sie nicht begangen hätten.

In dem TV-Bericht soll Aschtiani gesagt haben: „Ich bin eine Sünderin“. In dem Bericht wurden auch Erklärungen gezeigt, die Aschtianis Sohn Sadschdschad Kadersadeh und ihr Anwalt Hutan Kian abgegeben haben sollen. Beide wurden im vergangenen Monat verhaftet. Der Sohn wird mit den Worten zitiert, Anwalt Kian habe ihm erzählt, dass seine Mutter gefoltert worden sei. „Leider habe ich ihm geglaubt und den ausländischen Medien Lügen erzählt“, hieß es. Er bedauere dies nun zutiefst. Kian erklärte dem Bericht zufolge, er habe Kadersadeh zur Lüge gegenüber westlichen Medien angestiftet.

Aschtiani wurde 2006 wegen einer „verbotenen Beziehung“ mit zwei Männern nach der Ermordung ihres Ehemannes zu 99 Hieben verurteilt. Später wurde sie des Ehebruchs für schuldig befunden und zum Tod durch Steinigung verurteilt, obwohl sie ein Geständnis widerrief, das sie nach ihren Angaben unter Zwang ablegte. Ihre Familie und ihr Anwalt haben erklärt, Aschtiani sei in der Haft gefoltert worden.

Steinigungen wurden nach der Islamischen Revolution 1979 im Iran eingeführt. Obwohl die Strafe regelmäßig verhängt wird, wird sie oft in andere Strafen umgewandelt. Die letzte bekannt gewordene Steinigung fand 2007 statt. Allerdings bestätigt die Regierung die Vollstreckungen so gut wie nie.