In einem Vertragsverletzungsverfahren wird geklärt, ob ein Mitgliedstaat der Europäischen Union gegen EU-Recht verstoßen hat. Ein solches Verfahren wird von der Kommission oder einem anderen Mitgliedstaat in Gang gebracht. Bevor die Klage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht, gibt die Kommission eine schriftliche Stellungnahme ab, zu der sich der betroffene Staat äußern kann. Die Kommission kann auch zunächst ein Mahnschreiben an diesen Staat richten. Stellt das höchste EU-Gericht in Luxemburg fest, dass ein Vertragsverstoß vorliegt, muss dieser von dem beklagten Staat behoben werden. Andernfalls kann das Gericht hohe Zwangsgelder verhängen. Diese Möglichkeit besteht seit dem Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft getreten war.