Karlsruher Richter urteilen: Bundestags-Sondergremium teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe. Keine Milliardenentscheidungen im kleinen Kreis: Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkungsrechte aller Bundestagsabgeordneten im Kampf gegen die europäische Schuldenkrise gestärkt. Die Einrichtung des neunköpfigen Sondergremiums des Parlaments für eilige oder vertrauliche Entscheidungen zur Euro-Rettung verstößt in weiten Teilen gegen das Grundgesetz, entschieden gestern die Karlsruher Richter.

Die SPD-Parlamentarier Peter Danckert und Swen Schulz hatten gegen das geheim tagende Gremium geklagt, weil sie ihre Rechte als Abgeordnete verletzt sahen. "Das ist ein großer Erfolg für das Parlament", sagte Danckert nach dem Urteil. Der parlamentarische Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) sagte dem Abendblatt, das Urteil sei ein wichtiges Signal für die Selbstorganisation des Parlaments.

Unterdessen nimmt der Druck auf Griechenland trotz des neuen 130-Milliarden-Euro-Hilfspakets weiter zu. Die Rating-Agentur S&P stufte die Kreditwürdigkeit um weitere zwei Stufen herab - auf "teilweise zahlungsunfähig". Dadurch sah sich die Europäische Zentralbank gestern zum Handeln gezwungen. Sie akzeptiert vorerst keine Staatsanleihen aus dem hoch verschuldeten Land mehr, die Banken bisher als Pfand für Kredite hinterlegen konnten.