3,7 Prozent mehr Gehalt fordern die EU-Beamten. Sollte ihnen die Erhöhung weiterhin verweigert werden, will sie die EU-Kommission einklagen.

Brüssel. Die EU-Kommission streitet mit den Mitgliedsländern um eine Erhöhung der Gehälter für EU-Beamte. Um die verlangte Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent durchzusetzen, will die Kommission notfalls klagen, wie sie jetzt ankündigte.

Die EU-Regierungen hatten im Dezember beschlossen, diese auf einer gesetzlich festgelegten Rechenformel beruhende Erhöhung auf 1,85 Prozent zu reduzieren. Die Kommission hält dies für rechtswidrig und will deshalb vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Die Kommission betonte, es gehe ihr nicht um höhere Gehälter für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern ums Prinzip. Die Gehaltserhöhungen für die insgesamt rund 50.000 Beschäftigten von Kommission, EU-Ministerrat, Europaparlament und den angeschlossenen Behörden richten sich nach einem schon vor Jahren von den EU-Regierungen selbst festgelegten Mechanismus. Er soll dafür sorgen, dass Gehaltssteigerungen in den Mitgliedstaaten mit rund einem Jahr Verzögerung auch bei den EU-Beschäftigten ankommen. Hinzu kommt ein Ausgleich für den Anstieg der Lebenshaltungskosten in Brüssel.

Weil die Gehälter in Deutschland und anderen EU-Staaten 2008 noch erhöht wurden, ergab sich aus der EU-Rechnungsformel für Ende 2009 eine Steigerung um 3,7 Prozent. Angesichts der Wirtschaftskrise wollten die EU-Regierungen diesen Aufschlag aber nicht zahlen und halbierten ihn auf 1,85 Prozent. Nun muss der EuGH über die politisch brisante Gehaltserhöhung entscheiden. Die Grundgehälter der EU-Beschäftigten reichen je nach Dienstgrad und -alter von 2.500 bis über 17.000 Euro monatlich.