Mit einiger Mühe lässt sich selbst in dem Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA eine positive Nachricht finden: Zum ersten Mal gibt es eine Rechtsgrundlage für diesen Datentransfer, der von den USA schon seit 2002 in kühner Eigenregie vorgenommen wird. Doch für die EU, die massivem Druck aus Washington ausgesetzt war, überwiegen die Nachteile. Millionen Europäer bleiben im Ungewissen, was mit ihren Bankdaten geschieht. Dass US-Geheimdienste ihre Erkenntnisse gern auch der eigenen Wirtschaft zur Verfügung stellen, darf als gesichert gelten. Möglicherweise können die Daten aber auch bei Drittstaaten landen. Doch geradezu skandalös undemokratisch ist das Verfahren des EU-Ministerrates, das umstrittene Abkommen einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags durchzupeitschen. Vermutlich hätte das EU-Parlament mit seinen neuen Mitspracherechten das Swift-Abkommen gekippt. Der Geist des Lissabon-Vertrags wird damit vor seinem Inkrafttreten noch schnell einmal ab absurdum geführt.