Die Chinesen verwendeten vor einigen tausend Jahren als Erste den Fingerabdruck als Unterschrift. Als Instrument zur Identifizierung von Verbrechern wurde der Fingerabdruck um 1880 von einem britischen Polizeioffizier in Indien eingeführt. Erst 1903 jedoch begann man in New York, systematisch die Fingerabdrücke Gefangener aufzuzeichnen.

Der Fingerabdruck eignet sich als Beweismaterial, da jeder Fingerabdruck einzigartig ist. Biologen wiesen nach, dass es unter der gesamten Weltbevölkerung erst im Laufe mehrerer Generationen zwei gleiche Fingerabdrücke geben kann. In der aktuellen Praxis gelten zwei Fingerabdrücke vor Gericht als gleich, wenn sie mindestens 16 übereinstimmende Merkmale aufweisen.