Das katholische Kirchenrecht würde eine neue Straftat Williamsons als Voraussetzung verlangen, sagte der Münsteraner Kirchenrechtler Prof. Klaus Lüdicke.

Münster/Hamburg. Wen die katholische Kirche wieder aufnimmt, der darf bleiben: Papst Benedikt XVI. kann die Aufhebung der Exkommunikation gegen den Holocaustleugner Richard Williamson nicht zurücknehmen. Das katholische Kirchenrecht würde eine neue Straftat Williamsons als Voraussetzung verlangen, erläuterte der Münsteraner Kirchenrechtler Prof. Klaus Lüdicke.

Die Leugnung des Holocaust sei das Leugnen einer historischen Tatsache, aber keine Frage des katholischen Glaubens. Insofern könne Williamson nicht erneut exkommuniziert werden selbst wenn er die vom Vatikan geforderte Entschuldigung nicht liefert.

Seit dem Inkrafttreten des Codex des kanonischen Rechts (CIC) hat es nach Angaben des Kirchenrechtlers keine Aufhebung einer Exkommunikation lebender Personen gegeben. Insofern ist der Fall der vier Traditionalisten-Bischöfe in der Gegenwart ein Einzelfall.

Das Kirchenrecht bietet ausdrücklich die Möglichkeit zum Straferlass (remissio), also zur Aufhebung solcher Strafen. Voraussetzung: Der Täter muss bereuen und Wiedergutmachung leisten.

Nach Auffassung von Lüdicke haben die vom Papst teil-rehabilitierten Traditionalisten-Bischöfe aber bisher nicht die entsprechende Reue gezeigt. In ihrem Schreiben an den Vatikan vom 15. Dezember hätten sie sich zu ihren illegalen Bischofsweihen nicht geäußert, betont Lüdicke. "Was der Papst tut, ist Vorleistung." Lüdicke betonte, dass die vier Traditionalisten-Bischöfe bisher lediglich wieder in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen worden seien. Zur Gemeinschaft der katholischen Bischöfe gehören sie aber bislang nicht, und sie haben auch kein Amt in der Kirche und könnten auch an keinem Konzil teilnehmen.

Die Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Jad Vaschem hat die jüngste Reaktion des Vatikans in der Affäre um Williamson begrüßt. Die Aufforderung zur öffentlichen und unmissverständlichen Zurücknahme seiner Äußerungen verbreite die "wichtige Botschaft, dass das Leugnen des Holocaust und Antisemitismus in der Kirche keinen Platz haben", erklärte der Direktor der Behörde, Avner Schalev.