Berlin. Briefwahl beantragt, aber die Stimmzettel nicht abgeschickt? Wir erklären, wie man auf den letzten Drücker im Wahllokal wählen kann.

Bei der Bundestagswahl zeichnet sich eine Rekordzahl an Briefwählern ab. Zwar ist es heute für eine Abgabe der Stimmzettel auf postalischem Wege zu spät. Der Bundeswahlleiter Georg Thiel empfiehlt daher, den roten Briefwahlumschlag spätestens drei Werktage vor der heutigen Wahl einzuwerfen. Jedoch gibt es noch mehrere Optionen, wie man seine Stimme trotzdem noch abgeben kann. Lesen Sie auch: ARD: Sender zeigt versehentlich fiktive Hochrechnungen

Wer Briefwahl beantragt hat, aber doch lieber im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, kann das noch regulär bis 18 Uhr tun. Dafür braucht man den Wahlschein, der zusammen mit den Briefwahlunterlagen verschickt wurde und seinen Personalausweis. Alternativ gehen auch Führerschein oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung ist hingegen unzulässig. Auch interessant: Armin Laschet: Peinliche Panne bei Stimmabgabe - Bundeswahlleiter reagiert

Die Briefwahlunterlagen können zudem direkt bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die Adresse steht auf dem roten Briefwahlumschlag.

Wahllokal trotz beantragter Briefwahl: Das ist die dritte Option

Als dritte Möglichkeit können Briefwahlberechtigte im Briefwahlbüro an die Urne gehen. Dort stehen ebenfalls Wahlkabinen bereit. Allerdings sind diese Behörden vielerorts an Wochenenden geschlossen. Lesen Sie mehr: Bundestagswahl: So realistisch ist eine Jamaika-Koalition

Wer allerdings keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann nun seine Stimme im Wahllokal nicht mehr abgeben. Davon Betroffene hätten sich bis gestern um 12 Uhr in den zuständigen Bezirkswahlämtern melden sollen, um eine Wahlbescheinigung zu erhalten. Das sieht die Bundeswahlordnung vor.

Der doppelten Stimmabgabe unterdessen wird ein sehr wirksamer Riegel vorgeschoben. Jede Briefwahlberechtigte wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Wer seinen Wahlschein also mit der Briefwahl verschickt hat, kann am Wahltag nicht ein zweites Mal seine Stimme abgeben. Briefwähler werden vom Wahlvorstand schlicht nicht mehr zur Urnenwahl zugelassen. Auch interessant: Warum an einem Betrug bei der Briefwahl nichts dran ist.