Berlin. 2021 soll es ein neues Elterngeld geben. Es soll vielen Familien helfen. Topverdiener hingegen gehen leer aus. Nun berät das Kabinett.

  • Das Bundeskabinett beschäftigt sich an diesem Mittwoch mit einer Reform des Elterngeldes
  • Franziska Giffey will das Elterngeld reformieren: Ab 2021 könnten viele Eltern von den neuen Regelungen profitieren
  • Neue Regelungen gibt es laut einem Entwurf zum Beispiel für Frühchen
  • Die Reform soll auch Eltern in Teilzeit neue Möglichkeiten bringen
  • Topverdiener hingegen sollen kein Elterngeld mehr bekommen

Bei der Entscheidung für ein Baby ist das staatliche Elterngeld ein wichtiger Punkt. Reicht das Geld für die kleine Familie oder muss ich nebenher noch arbeiten? Wie komme ich alleinerziehend über die Runden? Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt und ist eine Erfolgsstory. Fast zehn Millionen Mal wurde es seitdem von Müttern und Vätern beantragt.

Jetzt soll es wieder eine Reform geben. An diesem Mittwoch beschäftigt sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium. Die wichtigsten Neuerungen, die ab 2021 gelten sollen:

Eltern von „Frühchen“ sollen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. Damit sollen diese Eltern in der für sie besonders herausfordernden Startphase mit einem „Frühchen“ mehr Zeit bekommen, „um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können“.

Das geht nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa aus einem Entwurf für eine Elterngeldreform hervor. Außerdem sollen Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, künftig mehr Möglichkeiten dazu bekommen.

Elterngeld-Bremse für Topverdiener

Für Unverständnis bei Eltern, die wenig oder mittelmäßig verdienen, sorgt seit langem, dass auch Topverdiener Elterngeld bekommen können. Dagegen will die zuständige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgehen.

So sollen Paare mit gemeinsam mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig keinen Anspruch haben. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro. „Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist.

Vor diesem Hintergrund ist eine Herabsetzung des Grenzbetrags für Paare mit einem gemeinsamen Elterngeldanspruch angemessen“, schreiben Giffeys Beamte in einem ersten Gesetzentwurf. Das sind die besten Tipps für Elterngeld und Co

Elterngeld: Bald 32 Stunden Teilzeit in der Elternzeit möglich

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen.

  • Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes.
  • Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.
  • Die Zahlungsdauer kann auch auf bis zu 28 Monate gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

Wer als Vater oder Mutter nebenbei arbeiten möchte, kann das während der Elternzeit derzeit bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit tun. Auch hier will Familienministerin Giffey ran und dafür sorgen, dass das Elterngeld näher an die Bedürfnisse (arbeitender) Elternteile rückt. Lesen Sie hier: Elterngeld ist bei Vätern unbeliebt.

Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, dürfen in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So werde beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich, heißt es im Entwurf.

Eltern, die ältere Kinder haben, werden durch eine weitere Gesetzesänderung unterstützt. Das Starke-Familien-Gesetz unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen finanziell mit 185 Euro im Monat mehr pro Kind.

Elterngeld kostet sieben Milliarden Euro pro Jahr

Außerdem werden die Regeln für den sogenannten Partnerschaftsbonus gelockert. Dabei handelt es sich um zusätzliches Elterngeld, das Paare erhalten können, wenn beide Eltern eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten und sich damit die Betreuung der Kinder teilen. Zehn Wahrheiten über Familie und Beruf.

Der Bonus stärke die Beteiligung von Vätern nachweislich, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Trotzdem werde er bisher nur von einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Eltern in Anspruch genommen.

Der Staat lässt sich das Elterngeld einiges kosten. Mehr als sieben Milliarden Euro sind es pro Jahr. Jetzt muss der Gesetzentwurf erst einmal von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann müssen der Bundestag und die Bundesländer zustimmen. Auf dieser Strecke kann es noch einige Änderungen geben.

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(dpa/tb)