Berlin. Im Melderegister stehen mehr Informationen, als die meisten wissen – und man kommt leicht an sie heran. Das soll sich nun ändern.

Es ist einfach, die Adresse eines anderen herauszufinden. Jeder darf die Auskunft beim Meldeamt einholen, online wie schriftlich, meist gegen eine kleine Gebühr. In Berlin sind es (per Vorkasse) zehn Euro. Künftig sollen sich Bürger leichter dagegen wehren und eine Auskunftssperre durchsetzen können.

In der Koalition ist Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die treibende Kraft der Reform. Sie sagte unserer Redaktion: „Es kann nicht sein, dass private Adressen von Kommunalpolitikern und gesellschaftlich Engagierten im Netz kursieren.“

Die Demokratie gerate in Gefahr, wenn sich Bürger aufgrund von Drohungen und Hetze aus Vereinen, Initiativen oder der Politik zurückzögen. „Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Das können wir nicht länger hinnehmen“, so Lambrecht.

Melderecht: Reform ist Teil des Kampfes gegen Rechtsextremismus

Nutznießer einer Reform wären nicht nur Kommunalpolitiker, sondern vielfach auch Journalisten, Aktivisten, Strafverteidiger. Im November 2019 verständigten sich Bund und Länder auf einen einheitlichen Umgang mit Auskunftssperren für Menschen in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsverheiratung. Für sie solle „von Amts wegen“ eine Auskunftssperre eingetragen werden.

Die Reform ist Teil eines Maßnahmenpakets im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Sie ist längst in Arbeit und soll noch im ersten Quartal vom Kabinett verabschiedet werden – ist allerdings ein Fall von Verdachtsgesetzgebung. Denn das zuständige Innenministerium erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, ihm lägen „keine Erkenntnisse vor, dass rechtsextreme Gruppierungen personenbezogene Daten über Melderegisterauskünfte bezogen haben“.

Die Linke-Abgeordnete Ulla Jelpke vermisst eine klare Linie: „Einerseits soll es keine Gefahr durch den Missbrauch von Melderegisterauskünften geben, aber gleichzeitig sollen Auskunftssperren erleichtert werden.“ Bekannt ist, dass die rechtsextremistische Gruppe „Nordkreuz“ Namen und Adressen von 25.000 Gegnern gesammelt hat. Mithin gibt es zumindest Verdachtsmomente.

Auskunft kann nicht verhindert werden

Jelpke befürchtet, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) eine Einschränkung der Melderegisterauskunft „schlicht aus wirtschaftlichen Interessen nicht will. Auskunfteien und Adresshändler sollen weiter möglichst unbeschränkt auf die Melderegisterdaten zugreifen können.“

Prinzipiell kann eine Auskunft nicht verhindert werden, „da sich der Einzelne nach der Rechtsprechung nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen“, erläutert das Innenministerium.

Viele Bürger nutzen das auch, zum Beispiel auf der Suche nach einer alten Jugend­liebe oder einem Verwandten. Der Betroffene wird nicht informiert, dass eine Auskunft über ihn eingeholt wurde. Er muss die Meldebehörde ausdrücklich darum bitten. Wer tut das aber? Wer kennt seine Rechte?

Melderegister erfassen viele Informationen

Jelpke meint, es entspreche einfach nicht einem modernen Verständnis von Datenschutz, dass eine Behörde praktisch jedem, der einen beliebigen Vorwand dafür nennt, private Daten über Bürger preisgibt. „Da müssen ganz andere Sicherungen eingebaut werden.“

Die geschätzt 5000 Melderegister erfassen viele Informationen, mehr als die meisten Bürger ahnen: Familiennamen, frühere (Vor-)Namen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gesetzlicher Vertreter, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern auch Tag und Ort der Eheschließung oder der Bildung der Lebenspartnerschaft, die Namen von Ehegatten/Partnern, der minderjährigen Kinder, Seriennummer vom Personalausweis/Pass und Sterbetag.

Auf Antrag muss jede Meldebehörde über jeden eine einfache Auskunft geben. Dazu gehören Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift. Das setzt voraus, dass der Betroffene eindeutig identifizierbar ist. Wer nach der Adresse eines Allerweltsnamens wie Michael Müller fragt, provoziert viele Treffer. Dann wird das Melderegister um zusätzliche Hinweise bitten: Geburtsdatum und/oder Ort, frühere Anschriften. Es wird die Adresse nur mitteilen, wenn die Identität zweifelsfrei geklärt ist.

Der Klassiker unter den Anfragen: Schulden eintreiben

Es gibt auch eine erweiterte Auskunft – dann rückt das Amt mehr Informationen heraus. Auf sie hat nur Anspruch, wer ein „berechtigtes Interesse“ geltend machen kann. Der Klassiker: ein Schuldtitel, also die Bestätigung, dass ein Schuldner bei einem Gläubiger Schulden hat und verpflichtet ist, sie zu begleichen. Oft tauchen die Schuldner nämlich unter.

Bisher kann man eine Sperre nur bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit „oder ähnliche schutzwürdige Interessen“ beantragen. Es reicht nicht, allgemein zu behaupten, man fühle sich gefährdet. Hier setzt die Reform an: Die Schwelle soll gesenkt werden – wie stark, ist offen. Ministerin Lam­brecht setzt die Messlatte hoch: „Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen.“

Seda Basay-Yildiz wäre auch damit nicht geholfen gewesen. Der Fall der Frankfurter Rechtsanwältin sorgte bundesweit für Schlagzeilen, weil sie Drohschreiben bekam. Ihre Adresse stammte offenbar aus einer Polizeidatenbank.

Immer wieder kommt es zu Drohungen gegen Politiker und andere Menschen in Ämtern: