Der Deutsche Richterbund warnt: Fahnder sollten nur unter strengen Voraussetzungen computergenerierte Kinderpornografie nutzen dürfen.

Berlin. Der Deutsche Richterbund hat die große Koalition ermahnt, verdeckten Fahndern die Herstellung kinderpornografischer Fake-Inhalte nur unter strengen Voraussetzungen zu erlauben. „Es braucht erweiterte Befugnisse für die Ermittler, um Fälle von Kinderpornografie in der Anonymität des Internets besser aufklären zu können“, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn unserer Zeitung.

Die Verwendung computergenerierter Kinderpornos dürfe aber ‚nur das letzte Mittel‘ sein, und ein Richter müsse die Maßnahme anordnen. Notwendig seien ‚strikte rechtsstaatliche Auflagen, weil der Staat sich hier rechtlich in einen Grenzbereich vorwagt‘, forderte Rebehn.

Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD) hatte eine Strafrechtsänderung angekündigt, um verdeckten Ermittlern die Nutzung computergenerierter kinderpornografischer Aufnahmen rechtlich zu ermöglichen. Ermittlern gelingt es oft nicht, in geschlossene Benutzerforen im Netz vorzudringen, weil sie für einen Zutritt selbst kinderpornografische Bilder hochladen müssten.

Die registrierten Fälle von Kinderpornografie haben sich verdoppelt

Der Richterbund mahnte zur Eile. „Der Bundestag sollte das im Januar rasch auf den Weg bringen“, sagte Rebehn. „In den vergangenen drei Jahren haben sich die registrierten Fälle von Kinderpornografie in etwa verdoppelt. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.“ (fmg)

Hintergrund

Zahlreiche Fälle von Kindesmissbrauch in Verbindung mit dem Besitz von Kinderpornografie gerieten 2019 in den Fokus von Ermittlern. Erst vor wenigen Tagen entdeckten Ermittler den verschwundenen 15-jährigen Marvin bei einer Hausdurchsuchung im Schrank eines wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraften Mannes. Im Zuge von Ermittlungen in Bergisch Gladbach stießen Fahnder auf einen Ring von tausenden Verdächtigen, die untereinander Kinderpornografie getauscht haben sollen.