Berlin. Jens Spahn arbeitet weiter am Verbot von Konversionstherapien. Dabei wurden die Regulierungen vom Bundesgesundheitsminister verschärft.

Sie ist hochgradig umstritten, stürzt nachweislich immer wieder jene ins Unglück, denen sie zuteil wird: Die Konversionstherapie, die Homosexuelle „umkehren“ beziehungsweise „heilen“ soll, basiert auf keinerlei medizinischen Erkenntnissen. Die dubiose Methode, oft „Homo-Heilung“ genannt, soll deshalb zumindest in Teilen verboten werden.

Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ist sie zukünftig für Minderjährige vollständig, für Erwachsene teilweise verboten. „Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend“, sagte Spahn (CDU).

Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“ Ein Verbot sei auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität haderten: „Es ist ok, so wie du bist.“

Dass es der Bundesregierung ernst ist, zeigt sich an den Strafen: Die Bußgelder reichen bis zu 30.000 Euro. Spahn setze auf den Abschreckungseffekt: „Momentan werden Schätzungen zufolge in Deutschland jedes Jahr bis zu 2000 Konversionstherapien durchgeführt.“

Homo-Heilung: Spahn sieht Schädlichkeit der Behandlung

Bei unter 18-Jährigen sollen diese Methoden künftig generell verboten sein. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar schon volljährig sind, aber zum Beispiel durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen „Behandlung“ verleitet oder nicht über die „Schädlichkeit der Behandlung“ aufgeklärt wurden, hieß es am Mittwoch vom Bundesgesundheitsministerium.

Die Pläne sind noch einmal verschärft worden. Ursprünglich war ein generelles Verbot nur bis zum Alter von 16 Jahren geplant. Auch das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Methoden soll künftig verboten sein.

Das Gesetz soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Im Bundesrat sei keine Zustimmung notwendig.

Zielgerichtete Einflussnahme verboten

Für seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche gilt das Verbot nur dann, wenn das Gespräch missbraucht wird, um zielgerichtet Einfluss zu nehmen auf die sexuelle Orientierung des Klienten oder seine selbstempfundene geschlechtliche Identität. Das Gesetz muss nun im Bundestag beraten werden.

Eine Arte-Doku zeigte kürzlich eindrucksvoll, wie krank „Homo-Heilung“ ist. Der Doku-Film ist weiter in der Mediathek des Senders zu sehen. Spahn hatte eine Kommission einberufen, die sich mit dem Gesetzesentwurf zum Verbot beschäftigte. (ses/dpa)