Berlin. Können EU-Länder bald Bilddaten tauschen, um schneller per Gesichtserkennung Straftäter ermitteln? Einen Vorstoß gibt es – und Kritik.

Können Fahnder bald europaweit auf Bilddaten anderer Behörden zugreifen? Offenbar plant die EU, den Austausch in Sachen Kriminalitätsbekämpfung in den Mitgliedsstaaten erheblich zu erweitern – geplant ist ein europaweiter Abgleich von Gesichtsbildern.

Eine Machbarkeitsstudie ist bereits in Auftrag gegeben. Erster Schritt war die Einrichtung einer Expertengruppe vom EU-Rat, die sich mit dem angedachten europaweiten Datenaustausch beschäftigt.

Hierzu solle der Vertrag ausgebaut werden, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus und illegaler Migration regelt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Bilddaten-Austausch in der EU: Datenschützer alarmiert

Bislang ist der Datenaustausch unter EU-Ländern den Angaben zufolge über den Vertrag von Prüm auf DNA-Daten und Fingerabdrücke beschränkt. An der Machbarkeitsstudie und der Expertengruppe der EU ist von deutscher Seite laut der Antwort der Bundesregierung das Bundeskriminalamt beteiligt. Über das Thema hatte als erstes die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Samstag) berichtet.

Der europaweite Abgleich von Gesichtsbildern sei aus Sicht von Bürgerrechten und Datenschutz hochproblematisch, erklärte der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

Kritiker: Missbrauch zur politischen Verfolgung wäre möglich

Länder könnten das System beispielsweise zur politischen Verfolgung nutzen, erklärt Hunko. Immer mehr Beamte hätten Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme, diese würden häufig missbraucht. „Das wäre auch bei der EU-weiten Gesichtserkennung möglich“, kritisierte Hunko.

Sicherheitsbehörden wollen künftig auch Daten von Schiffs- und Bahnreisenden. Schon vor einigen Monaten hatte sich die EU für grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln eingesetzt – aus Angst vor ausländischen Internet-Ermitteln. Viele fragen sich, wie weit Überwachung gehen darf. (dpa/ses)