Berlin. Schleswig-Holsteins AfD-Vorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein wird aus der AfD ausgeschlossen. Sie habe die Partei geschädigt.

Doris von Sayn-Wittgenstein, die schleswig-holsteinische AfD-Vorsitzende, wird aus ihrer Partei ausgeschlossen. Das habe das Bundesschiedsgericht der AfD entschieden, wie ein Partei-Sprecher am Mittwoch mitteilte – und folgte damit einem Antrag des AfD-Bundesvorstandes.

Die Parteispitze hatte der 64-Jährigen parteischädigendes Verhalten vorgeworfen, unter anderem wegen ihrer Fördermitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein. Sayn-Wittgenstein sagte auf Anfrage, sie wolle weiterhin Landesvorsitzende bleiben, sie werde gegen die Entscheidung der Partei juristisch vorgehen. Ende 2017 sorgte Sayn-Wittgenstein mit einem irren Namensstreit für Wirbel.

AfD-Vorstand: Sayn-Wittgenstein hat Partei geschädigt

Der Bundesvorstand hält ihr vor, Fördermitglied des vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Vereins Gedächtnisstätte gewesen zu sein. Der Verein steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD.

Obwohl das Parteiausschlussverfahren schon lief, hatte der AfD-Landesverband Schleswig-Holstein die Landtagsabgeordnete wieder zur Vorsitzenden gewählt. Bis zu einer Nachwahl bleibt der Posten unbesetzt. Nach Angaben von Parteisprecher Bastian Behrens werden die Geschäfte des Landesverbandes bis dahin von den beiden Stellvertretern geführt.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, Jörg Nobis, begrüßte den Parteiausschluss. Er erklärte: „Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sendet damit ein wichtiges Signal in die AfD wie in die Öffentlichkeit aus: Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat.“ (dpa/msb)