Berlin. Der Bundesrechnungshof übt Kritik an Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Der will forschende Unternehmen mit Milliarden unterstützen.

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), forschende Unternehmen mit einem milliardenschweren Steuerbonus zu unterstützen.

„Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass die Zielsetzung mit dem Gesetzentwurf effektiv und effizient umgesetzt werden kann“, heißt es in einem Bericht der Behörde an den Bundestag, der unserer Redaktion vorliegt. Die Prüfer befürchten, dass das Geld sinnlos ausgegeben wird und nur zu mehr Bürokratie führt.

Konkret geht es darum, dass Scholz Firmen fördern möchte, die wichtige Grundlagenforschung betreiben. Sie sollen einen Zuschuss zu den Lohnkosten ihrer Mitarbeiter erhalten. Jedes Unternehmen soll für jedes Forschungsprojekt bis zu 15 Millionen Euro staatliche „Forschungszulage“ bekommen können.

Rechnungshof zweifelt an neuen Forschungszulagen

Finanzminister Olaf Scholz.
Finanzminister Olaf Scholz. © Reuters | FABRIZIO BENSCH

Das Finanzministerium erwartet, dass dadurch Ausgaben von gut einer Milliarde Euro pro Jahr entstehen. Im Gesetzentwurf heißt es, dass durch die Forschungszulage „wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen“ für forschende Firmen geschaffen und die Investitionen in Forschung und Entwicklung erhöht würden. Das Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten.

Die Prüfer des Bundesrechnungshofs zweifeln in ihrem Bericht grundsätzlich daran, dass es das Gesetz und die neue Forschungszulage überhaupt geben muss. Es bestünden schon heute zahlreiche Finanzhilfen, mit denen Forschungsausgaben von Unternehmen gefördert würden. „Diese Finanzhilfen könnten gezielter ausgerichtet werden, um das Anliegen der Bundesregierung voranzubringen“, schreiben die Prüfer.

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Bundesfinanzministerium reagierte zunächst nicht auf Kritik

Das neue Gesetz führe zu „spürbarem Mehraufwand“ der Finanzverwaltung, heißt es in dem Bericht. Die Prüfung der Anträge zur Vermeidung einer Doppelförderung sei „komplex und aufwendig“. Die Konzeption der Forschungszulage lasse „erhebliche Mitnahmeeffekte“ erwarten. Im Gesetzentwurf sei nicht erkennbar, wie „ungerechtfertigte Mehrfachbegünstigungen“ vermieden werden könnten.

Das Bundesfinanzministerium wollte gegenüber dem Rechnungshof nicht auf die Kritik reagieren. Zahlreiche Verbände hatten sich in schriftlichen Stellungnahmen bereits ebenfalls kritisch zu dem Gesetz geäußert. (fmg)

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