Leipzig. AfD-Kandidaten in Sachsen wurden von der Liste zur Landtagswahl gestrichen. Wie die Partei die Zulassung der Kandidaten erreichen will.

Nach dem der Landeswahlausschuss Sachsens über die Hälfte der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl in Sachsen im September zusammengestrichen hat, haben AfD-Mitglieder zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt. Es sei beantragt worden, die gestrichenen 43 Kandidaten per einstweiliger Anordnung vorläufig zur Wahl zuzulassen, teilte der sächsische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Leipzig mit.

Der Landeswahlausschuss hatte beanstandet, dass die AfD nicht wie gefordert eine Liste eingereicht hatte, sondern zwei. Auch wurden die Kandidaten zur Wahl nicht zentral bei einer Veranstaltung gewählt, sondern auch bei zwei Parteitreffen.

Das Innenministerium Sachsen hat nun bis zum 17. Juli Zeit, Stellung zu den Verfassungsbeschwerden zu beziehen. „Danach werden wir dann so schnell wie möglich entscheiden“, sagte die Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs.

Eine der Beschwerden sei von sechs AfD-Politikern eingereicht worden, die von der Liste gestrichen wurden. Diese Beschwerde sei außerdem mit dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung verbunden. Die zweite Beschwerde habe eine Privatperson vorgelegt.

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Nach Streichung von AfD-Liste: Mitglieder von Wahlausschuss wurden bedroht


Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli entschieden, für die sächsische Landtagswahl am 1. September nur die Plätze 1 bis 18 der AfD-Landesliste zuzulassen. Die Plätze 19 bis 61 wurden gestrichen. Formfehler wurden als Grund für die Streichung genannt. Man habe die AfD mehrfach auf Mängel hingewiesen, woraufhin die Partei auch ergänzende Unterlagen eingereicht habe, hieß es nach der Entscheidung des Wahlausschusses. Bis zum Stichtag am 27. Juni sei jedoch kein gültiger Wahlvorschlag vorgelegt worden.

Die sächsische AfD hatte die Entscheidung als politisch motiviert kritisiert. Am Mittwoch erklärte der Landesverband: „Die sächsische AfD ist sich einig, dass die Streichung ein Willkürakt ist, um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen.“ Die AfD hatte wegen der geschrumpften Wahlliste bereit eine Klage angekündigt.

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    Dem Landeswahlausschuss gehören neben Landeswahlleiterin Carolin Schreck sechs weitere Mitglieder an, deren Parteizugehörigkeit sich nach dem Abschneiden bei der Landtagswahl 2014 richtet. Somit gehören dem Gremium aktuell drei Mitglieder der CDU sowie jeweils ein Vertreter von Linken, SPD und AfD an.

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    Zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass Schreck sowie weitere Mitarbeiter ihrer Behörde nach der Entscheidung vom Freitag bedroht wurden. Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar hatte daraufhin angekündigt, öffentliche Sitzungen des Landeswahlausschusses unter Polizeischutz zu stellen. (epd/ac)