Berlin. Die AfD darf nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Unionsvize Thorsten Frei möchte eine Beschwerde beim Kölner Gericht prüfen.

Nach dem AfD-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat sich Unionsfraktionsvize Thorsten Frei dafür ausgesprochen, eine Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag auf einen Eilantrag der AfD hin entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf.

Bei der Frage der öffentlichen Bekanntgabe eines Prüffalls habe das Gericht eine andere Bewertung vorgenommen als das Bundesamt für Verfassungsschutz, sagte Frei unserer Redaktion. Er sei aber der Meinung, dass „das Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt überzeugende Argumente für die Veröffentlichung hat“, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Deshalb halte er eine Beschwerde für „angezeigt“. „Klar ist: Eine inhaltliche Bewertung, ob die Positionen der AfD verfassungswidrig sind, wurde nicht vorgenommen“, so Frei weiter.

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(tki)