Berlin. Horst Seehofer will das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ auf den Weg bringen. Der Entwurf sieht härtere Sanktionen und mehr Haftplätze vor.

Seit Wochen kursieren Entwürfe, Vorschläge, Gerüchte darüber, welche Gesetze die Bundesregierung verschärfen will, um abgelehnte Asylsuchende schneller in ihre Heimatländer abschieben zu können. Jetzt hat das Bundesinnenministerium (BMI) einen Entwurf für ein Gesetz in die anderen Ministerien zur Abstimmung gegeben.

Auch die Spitzen des Koalitionspartners SPD sind nach Angaben des BMI informiert. Ein Name ist gefunden: „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Innenminister und CSU-Politiker Horst Seehofer hält den Entwurf für die richtige Mischung aus „Humanität und Ordnung“.

Hintergrund: Jede zweite Abschiebung scheitert
Vor allem eine Personengruppe nimmt die Bundesregierung demnach ins Visier: Menschen, die ihre Ausreise „mutwillig behindern oder sogar täuschen oder untertauchen“. Sie sollen schneller in Gewahrsam oder sogar Haft genommen werden können, ihnen drohen schärfere Sanktionen.

Wie funktionieren Transitzentren?

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    Mehr Haftplätze, Kürzungen der Sozialleistungen

    Nach Seehofers Plänen kann die Polizei abgelehnte Asylsuchende laut dem Gesetz festnehmen, sofern diese etwa ihre aktuelle Meldeadresse ohne Wissen der Behörden ändern. Auch die Zugriffsrechte der Polizei sollen gestärkt werden, etwa mit der Möglichkeit, auch gewaltsam in Wohnungen einzudringen, wenn die Betroffenen sich dort verstecken.

    Zudem sieht das Ministerium vor, Ausreisepflichtigen ihre Sozialleistungen zu kürzen, wenn sie nicht mitwirken, ihre Identität zu klären und ihre Ausreise zu organisieren.

    Da Seehofer stärker als bisher Haft und Gewahrsam nutzen will, um Menschen am Abtauchen zu hindern, sieht der Gesetzentwurf auch vor, mehr Haftplätze zu schaffen – derzeit gibt es bundesweit 479 Plätze.

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    Trennung zwischen Kriminellen und Asylsuchenden soll aufgeweicht werden

    Um Haft stärker für die Abschiebe-Politik zu nutzen, will die Bundesregierung die Trennung zwischen Kriminellen oder Schwerkriminellen und abgelehnten Asylsuchenden im Vollzug aufweichen. Dies ist rechtlich hochumstritten.

    Deshalb hebt das Ministerium hervor: Straftäter und Ausreisepflichtige sollen nicht gemeinsam inhaftiert werden – sie sollen nur in einem Gebäude untergebracht sein. Wer ausreisepflichtig ist und in seiner Zeit in Deutschland straffällig wird oder etwa als „Gefährder“ gilt, steht zudem nach den Plänen der Regierung stärker im Visier der Behörden: durch Meldepflicht oder sogar durch den Einsatz von Fußfesseln.

    2018 standen laut Innenministerium 26.114 geglückten rund 31.000 gescheiterte Abschiebungen gegenüber.