Luxemburg. EU-Ausländer haben auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie arbeitslos sind – und ihre Kinder gar nicht in Deutschland leben.

Brisantes Urteil im Streit um Kindergeld für EU-Ausländer etwa aus Bulgarien oder Rumänien: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass EU-Ausländer auch bei Arbeitslosigkeit uneingeschränkt Anspruch auf die Familienleistungen haben – auch wenn die Kinder im Heimatland leben.

Der Anspruch sei nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass der EU-Ausländer eine Beschäftigung ausübe oder Geld aus der beitragsabhängigen Arbeitslosenversicherung beziehe.

Kindergeld für Ausländer – Rumäne klagte

In dem Fall ging es um einen Bürger aus Rumänien, der in Irland arbeitete, während seine Kinder weiter in Rumänien wohnten. Nach sechs Jahren Aufenthalt beantragte er Kindergeld in Irland, im gleichen Jahr wurde er arbeitslos.

Die irischen Behörden gewährten die Kindergeld-Auszahlung, stoppten sie jedoch, als der Mann im darauf folgenden Jahr keine Ansprüche mehr aus der Arbeitslosenversicherung hatte, sondern nur noch Hilfen aus der beitragsunabhängigen Arbeitslosenunterstützung erhielt. Dagegen klagte der Mann – und bekam nun vom obersten EU-Gericht Recht.

Die EU-Vorschriften verlangten nicht, dass der Antragsteller Arbeitnehmer sein müsse, um Anspruch auf Familienleistungen zu haben, erklärten die Luxemburger Richter. Aus der Zielsetzung der entsprechenden Verordnung gehe hervor, dass das Kindergeld auch aus anderen Gründen zu gewähren sei.

Anstieg ausländischer Kindergeld-Empfänger

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil es mitten in eine Debatte um die Kürzung solcher Kindergeld-Ansprüche in Fällen geht, in denen die Kinder weiter im Heimatland leben.

Dass es Kindergeld für Ausländer gibt, sorgt immer weider für Diskussionen.
Dass es Kindergeld für Ausländer gibt, sorgt immer weider für Diskussionen. © dpa | Jens Büttner

Österreich etwa will die Ansprüche an die niedrigeren Lebenshaltungskosten in Rumänien oder Bulgarien anpassen, die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Auch in Deutschland ist die Zahl ausländischer Kindergeld-Empfänger stark angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden rund 290 Millionen Euro gezahlt. Nach Bekanntwerden der Zahlen entfachte eine Debatte, in der etwa Städte über Betrug klagten: Kindergeld ins Ausland – ist das immer gleich Missbrauch?

Wie viel Kindergeld gibt es für Ausländer?

Für Ausländer gibt es genau so viel Kindergeld, wie in dem EU-Land, in dem sie es beantragt haben.

Was sind die Bedingungen, damit Ausländer Kindergeld in Deutschland bekommen?

Laut der Bundesagentur für Arbeit sind die Bedingungen für den Bezug von Kindergeld klar geregelt.

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz
  • Staatsangehörigkeit der Staaten Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder Türkei
  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Beziehung von Arbeitslosen- beziehungsweise Krankengeld
  • gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
  • Man ist unanfechtbar anerkannter Flüchtling und Asylberechtigter