Berlin. Der Bund plant bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und plant dafür zwei Milliarden Euro ein. Kommunen haben Bedenken.

Der Deutsche Städtetag fordert die Bundesregierung auf, den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in die Zuständigkeit der Bundesländer zu legen und nicht in einem Bundesgesetz zu regeln.

Städtetags-Präsident Markus Lewe sagte unserer Redaktion: „Bildung ist im föderalen System der Bundesrepublik eine klassische Aufgabe der Länder.“ Dazu gehöre auch der qualitative und quantitative Ausbau von Ganztagsschulen, erklärte der CDU-Politiker und Oberbürgermeister von Münster.

Deshalb müsse der Bund, wenn er einen Rechtsanspruch auf ganztägige verlässliche Bildung einführen wolle, diesen bei den Ländern ansiedeln. Laut Lewe wird es mit einem Rechtsanspruch auf Landesebene zudem einfacher, „die vielfältigen Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, die schon heute in Kommunen bestehen, und die Angebote der Schulen in ein Gesamtkonzept einzubeziehen“.

Städtetag hält Bundesmittel nicht für ausreichend

Markus Lewe (CDU), Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Münster.
Markus Lewe (CDU), Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Münster. © dpa | Jens Büttner

Nach den Plänen des Bundes soll der Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter bis zum Jahr 2025 eingeführt werden. Dafür will der Bund zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Doch bei den Kommunen herrscht Skepsis. Der Städtetag geht davon aus, dass die Summe in jedem Fall durch erhebliche weitere Mittel auf Landesebene ergänzt werden müsste.

Zudem wollen die Städte alle bestehenden Angebote von Musikschulen, Sportvereinen und anderen Einrichtungen flexibel und bedarfsgerecht in den weiteren Ausbau einbeziehen. Genau um diese Flexibilität fürchten sie, wenn der Bund Einheitsregeln verordnen sollte.

Für den Fall, dass der individuelle Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch VIII – dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – doch bundesweit geregelt werden soll, müssten die Länder nach Ansicht des Städtetags-Präsidenten ebenfalls Regelungen treffen und den Kommunen ihre Kosten ersetzen, „weil dann das Konnexitätsprinzip gilt: Wer bestellt, bezahlt“.

Städtetag fordert Bund zu dauerhafter Unterstützung auf

Damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verwirklicht werden könne, so Lewe, müsse der Bund die Länder bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe finanziell unterstützen. „Außerdem muss sich der Bund nicht nur einmalig mit den Zwei-Milliarden-Euro-Investitionen beteiligen, sondern auch dauerhaft an den laufenden Kosten“, forderte er.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). © dpa | Rainer Jensen

Hier droht der nächste Konflikt zwischen Bund, Ländern und Kommunen – während der alte Streit um die künftigen Bildungsfinanzen ins neue Jahr getragen wird. Nun dringt Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) auf eine Einigung bis Februar. „Allen ist klar, dass wir mehr in Bildung investieren müssen. Und da ist es auch gut, wenn der Bund uns unterstützt. Deshalb brauchen wir im neuen Jahr rasch einen Kompromiss zum Digitalpakt Schule“, sagte Schwesig der Deutschen Presse-Agentur.

Die SPD-Vizevorsitzende sitzt im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag, der eine Lösung aushandeln soll. Sie forderte: „Ziel muss es sein, bis zur nächsten Bundesratssitzung Mitte Februar gemeinsam ein Ergebnis zu finden.“

Ohne Einigung kann das fünf Milliarden Euro starke Investitionspaket des Bundes für die Schulen nicht starten. Die Länder wehren sich gegen eine damit verbundene Grundgesetzänderung. Der Bund will, dass sie projektbezogene Zuweisungen künftig grundsätzlich in gleicher Höhe ergänzen. Eine solche im Grundgesetz verankerte 50-50-Regelung lehnen die Länder ab. Für einige Beobachter steht fest: Die Kommunen klagen zu Recht über Bildungspolitik des Bundes. (mit dpa)