Berlin. Für straffällig gewordene Flüchtlinge muss die Praxis der Abschiebungen überarbeitet werden.

Afghanistan ist eines, sollte aber kein Abschiebeland sein. Bei den Konflikten dort sind in diesem Jahr bereits mehr Menschen als im syrischen Bürgerkrieg umgekommen. Trotzdem führt Deutschland abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan zurück, nicht jedoch nach Syrien. Der Abschiebestopp wurde erst am Freitag um weitere sechs Monate verlängert, und es ist absehbar, dass er bis Jahresende 2019 anhalten wird.

Diese Ungleichbehandlung ist schwer erklärbar. Zugegeben, Afghanistan ist eher als Syrien ein Staat im Aufbau, im Radius des Assad-Regimes herrscht die pure Willkür – am Hindukusch gibt es zumindest ein Bemühen um Staatlichkeit. Vor allem aber: In Afghanistan leisten deutsche Soldaten Dienst. Was man ihnen zutraut, sollte auch für Migranten zumutbar sein, lautet die Argumentation. Und doch ist die Abschiebepraxis moralisch fragwürdig. Es ist auch kein Zufall, dass viele Bundesländer sich weigern oder allenfalls Kriminelle abschieben.

In beiden Fällen, Afghanistan wie Syrien, ist die Einschätzung des Auswärtigen Amts maßgeblich. Es hat damit die politische Deutungshoheit. Das ist zunächst einmal nicht falsch. Denn die Innenminister würden schnell darauf drängen, möglichst viele abgelehnte Asylbewerber möglichst früh abzuschieben. Seit Horst Seehofer im Bund die Verantwortung für die Sicherheit trägt, hat sich der Ton verschärft.

Jede Ausnahme der Regel on Öffentlichkeit verheerend

Es gibt drei kritische Gruppen, die Fragen aufwerfen: Warum soll man Skrupel haben, erklärte Assad-Anhänger und solche Flüchtlinge abzuschieben, die zwischenzeitlich schon Urlaub in Syrien gemacht haben? Eine weitere kritische Gruppe sind kriminelle Flüchtlinge. Es ist keine Frage, dass sie das Gastrecht in Deutschland verwirkt haben; der gängige Reflex lautet denn auch „weg mit ihnen“.

Baden-Württemberg, Rheinmünster: Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport in Rheinmünster im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.
Baden-Württemberg, Rheinmünster: Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport in Rheinmünster im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug. © dpa | Daniel Maurer

Und doch ist es richtig, auch Kriminelle nicht in den sicheren Tod zurückzuschicken, so wie man Verbrecher auch nicht an Staaten ausliefert, in denen ihnen die Todesstrafe droht. Das sind wir nicht den Tätern, sondern uns selbst schuldig. Es ist eine Frage der Humanität. Trotzdem ist sie hoch umstritten, sie gehört zu den Folgekonflikten, die sich Deutschland mit der Aufnahme von Hunderttausenden Flüchtlingen eingehandelt hat. So richtig es ist, dass die Mehrheit der Geflüchteten aus Syrien sich rechtstreu verhält, so richtig ist es auch, dass jede Ausnahme von der Regel in ihrer öffentlichen Wirkung verheerend ist.

Rote Linie darf nicht übertreten werden

Schon die Abschiebung von 69 Flüchtlingen zum 69. Geburtstag von Seehofer – eine der sonderbarsten Debatten des Sommers – hat gezeigt: Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Unter den 69 Menschen, die damals nach Afghanistan abgeschoben wurden, waren Kriminelle, aber auch Menschen, die wenig bis gar nichts auf dem Kerbholz hatten und im Einzelfall bei ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft sehr weit gekommen waren.

Es ist überfällig, was die Innenminister in Magdeburg lediglich andiskutiert haben, nämlich ein Kriterien­katalog für die Abschiebungen von ausreisepflichtigen, straffällig gewordenen Ausländern. Das Punktesystem, das vom Bundeskriminalamt entworfen wurde, erinnert zwar an die Flensburger Kartei für Autofahrer – das wirkt leicht verharmlosend –, aber im Kern ist es ein interessanter Ansatz. Wer schwere Straftaten verübt, muss umgehend abgeschoben werden, wer serienweise kleinere Delikte verübt, hat irgendwann auch eine rote Linie übertreten. Diese rote Linie sachgerecht und nicht nach politischem Gusto zu definieren, das ist der Charme des BKA-Modells.