Brüssel. Am 3. Dezember tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die ungerechtfertigtes Geoblocking verbietet. Verbraucher profitieren davon.

Pünktlich zum Weihnachtsshopping bekommen Verbraucher beim Online-Kauf mehr Rechte: Ob Möbel, Computer, Spielzeug oder Hotelübernachtungen – Kunden können künftig europaweit zu gleichen Bedingungen Waren und Dienstleistungen im Internet einkaufen. Anbieter dürfen Verbrauchern aus anderen Mitgliedstaaten nicht mehr den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren oder sie automatisch auf andere, teurere Seiten weiterleiten.

Am kommenden Montag, 3. Dezember, tritt diese EU-Verordnung in Kraft. „Wir setzen der ungerechtfertigten Diskriminierung beim Online-Shopping ein Ende“, sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, am Freitag in Brüssel. „Mit den neuen Regeln können die Europäer wählen, von welcher Website sie etwas kaufen möchten, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden.“

Verbraucher haben größere Auswahl

Im Ergebnis hätten die Verbraucher eine größere Auswahl und einen besseren Preisvergleich. Das war bisher nicht so. Das Blocken von Bestellungen, künstliche Hürden bei der Bezahlung sind bei grenzüberschreitenden Kaufversuchen bislang gang und gäbe – bei zwei Drittel der Handels-Webseiten wurde so verfahren, erklärt die EU-Kommission unter Hinweis auf eine Untersuchung von 2015.

Wer aus Deutschland günstigere Online-Angebote etwa in Österreich, Frankreich oder Belgien nutzen wollte, hatte oft das Nachsehen. Die Seite mit dem Schnäppchen-Angebot des Wiener Elektronikhändlers oder das Konzertticket eines dänischen Anbieters lässt sich vielleicht noch aufrufen – aber beim Bestellen oder Bezahlen ist Schluss, die Seite ist blockiert.

Die Anbieter verhindern gezielt Bestellversuche aus ausgewählten Nachbarländern, die an der IP-Adresse zu erkennen sind. Geoblocking nennt sich das Verfahren, bei dem Händler im Internet künstliche Grenzen hochziehen, die mit dem EU-Binnenmarkt eigentlich gefallen sein sollten.

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Anbieter müssen Lieferung nicht ins Ausland nicht organisieren

Kunden werden so bis heute gehindert, Preisunterschiede der Online-Anbieter von Land zu Land innerhalb Europas auszunutzen – die gibt es bei Pauschalreisen mitunter genauso wie bei Smartphones oder Fernsehgeräten.

Mal gelangen Interessenten erst gar nicht auf die Webseite des Anbieters im Nachbarland, sondern werden auf ein nationales Internetportal weitergeleitet. Mal scheitert die Bestellung, weil Kreditkarten aus dem Ausland nicht akzeptiert werden.

Jetzt ist damit Schluss. Verbraucher werden vor allem in drei Fällen besser gestellt: Kunden haben Anspruch darauf, ein Produkt beim Händler im EU-Ausland zu den dort verlangten Konditionen bestellen zu können – unterschiedliche Preise für inländische und ausländische Käufer sind nur in begründeten Fällen zulässig. Auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Zahlungsmethode wird verboten.

Allerdings ist der Verkäufer auch künftig nicht verpflichtet, die Ware nach Hause zu liefern, im Zweifel muss die Ware abgeholt oder die Lieferung selbst organisiert werden. Ein Kunde, der auf der Suche nach dem günstigsten Kühlschrank-Angebot auf der Webseite eines niederländischen Anbieters landet, muss das Gerät also gegebenenfalls im Nachbarland ins Auto laden.

E-Books, Online-Spiele und Software vorerst von Neuregelung ausgenommen

Auch elektronische Dienstleistungen müssen ohne Diskriminierung europaweit verkauft werden: Wer in Polen den Hosting-Dienst für seine Webseite oder eine Firewall bei einem günstigeren Anbieter in Spanien buchen will, kann das künftig problemlos tun und zahlt dann nicht mehr als ein spanischer Kunde.

Schließlich muss auch der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort verbraucht werden, diskriminierungsfrei ablaufen: Wenn eine Familie etwa Tickets für einen Freizeitpark in Frankreich buchen will, hat sie Anspruch auf den günstigen Preis, der in Frankreich selbst verlangt wird; bislang kommt es häufig vor, dass Kunden auf eine Webseite in Deutschland umgeleitet werden, bei der der Spaß deutlich mehr kostet.

Gleiches gilt etwa für Hotelbuchungen, Sportveranstaltungen oder Tickets für Musikfestivals. Die Durchsetzung der neuen Regeln obliegt den Mitgliedstaaten. Kommissionsvizepräsident Ansip forderte vorsichtshalber alle 28 Staaten auf, alles zu tun, damit die Verordnung vom ersten Tag an wirksam durchgesetzt werde.

Geoblocking für Abo-Dienste wie Netflix und Spotify fiel im April weg

Allerdings sind einige Ausnahmen vorgesehen. Dienstleistungen, bei denen es im Kern um den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten und deren Nutzung geht – E-Books, Online-Spiele und Software – werden vorerst von der Verordnung ausgenommen.

Auch Finanz- und Verkehrsdienstleistungen fallen zunächst nicht unter die Verordnung: Beim Online-Kauf von Flugtickets muss man weiter mit „Geoblocking“ rechnen.

Bereits an Ostern war Geoblocking für Abo-Dienste verboten worden. Verbraucher können seitdem auch im EU-Ausland auf Dienste wie Netflix, Sky Go oder Spotify zugreifen. Zuvor bestand aufgrund einer bestimmten Form des Geoblockings häufig kein oder nur ein begrenzter Zugriff im Ausland.