Berlin. Die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet soll effektiver werden. Kontakte mit Ermittlern werden strafbar.

Bundesjustizministerin Katarina Barley will den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet verstärken. Künftig soll jeder Täter bestraft werden können, der mit dem Ziel, ein Kind zu missbrauchen, Kontakte zu vermeintlichen Opfern anbahnt.

Bislang gilt: Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar. „Das werden wir ändern und diese Fälle künftig auch erfassen“, sagte die SPD-Politikerin unserer Redaktion. „Wir schützen Kinder in der digitalen Lebenswelt. Die Strafverfolgung machen wir effektiver.“

Auch Jugendmedienschutzgesetz soll reformiert werden

Das sogenannte Cybergrooming kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Hintergrund ist, dass sexuelle Missbrauchstaten oft im Schatten der Anonymität des Netzes angebahnt werden. Täter geben sich in Chats und Computerspielen selbst als Kinder aus und versuchen, mit Kindern in Kontakt zu kommen.

Neben der strafrechtlichen Verschärfung kündigte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) gegenüber unserer ­Redaktion mehr Schutz vor Cyber­grooming im Zuge der Reform des Jugendmedienschutzgesetzes an: „Für Täterinnen und Täter ist es noch zu einfach, Kinder und Jugendliche aus sexueller Motivation heraus anzusprechen oder zu belästigen“, erklärte Giffey. Anbieter müssten deshalb ausreichende Sicherungs- und Meldesysteme bereitstellen und Eltern mehr Transparenz darüber erhalten, welche Ange­bote und Apps für ihre Kinder geeignet sind. (jule)