Berlin. Das EU-Parlament hat die Reform des Urheberrechts beschlossen. Ein heiß diskutierter Punkt findet sich aber nicht mehr im Entwurf.

Das Europaparlament hat am Mittwoch eine Reform des EU-Urheberrechts auf den Weg gebracht. 438 Abgeordnete stimmten für eine Vorlage, die auch die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beinhaltet. Nur 226 Parlamentarier votierten dagegen. Mit einem so klaren Ergebnis hatte kaum jemand gerechnet. Noch Anfang Juli war ein Entwurf des Rechtsausschusses für ein neues EU-Urheberrecht vom Parlament abgelehnt worden.

Die Vorlage wurde daraufhin vom Ausschuss noch einmal überarbeitet. Sogenannte Upload-Filter, die das Hochladen geschützter Werke verhindern sollen, werden in dem nun gebilligten Text nicht mehr erwähnt. Kritiker hatten moniert, dass in solchen Filtern auch urheberrechtlich unbedenkliche Zitate, Satiren und Musik-Remixe hängen bleiben könnten. Manche sahen bereits die freie Meinungsäußerung bedroht. In Parlamentskreisen hieß es, vor allem wegen der umstrittenen Upload-Filter sei der erste Entwurf durchgefallen.

Das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das auch Verlegerrecht genannt wird, entspricht im Wesentlichen einem Gesetz, das es in Deutschland seit 2013 gibt. Es sieht vor, dass Portale wie Google News nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten zeigen dürfen. Dazu ist die Erlaubnis der Verlage erforderlich, denen die Portale eine Lizenzgebühr zahlen müssen.

Kritiker bemängeln, das deutsche Recht habe den Verlagen bisher kaum Einnahmen beschert. Stattdessen führe man kostspielige Prozesse, um das Recht durchzusetzen. Dessen Befürworter entgegnen, es sei üblich, neue Rechte gerichtlich klären zu lassen. So habe es sieben Jahre gedauert, bis Youtube Ansprüche der Musikverwertungsgesellschaft Gema anerkannt habe.

Die deutschen Verlegerverbände begrüßten die Entscheidung des Parlaments. Von dem neuen Recht profitierten „alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln durchgesetzt“ habe. Die Abgeordneten hätten „ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt“.

Bis zuletzt hatten Befürworter und Gegner der Reform für ihre Positionen geworben. Zu den Unterstützern des neuen Rechts gehört neben den Verlegerverbänden auch der Deutsche Journalistenverband. Netzaktivisten, der Digitalverband Bitkom und Wikipedia ­haben sich gegen die Reform ausgesprochen. Google hat eine massive Kampa­gne gegen sie gefahren, die sich nach Ansicht von Beobachtern jedoch letztlich als kontraproduktiv erwies.

Das Parlament wird nun, vertreten durch den zuständigen Berichterstatter Axel Voss (CDU), den konkreten Gesetzestext mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat aushandeln.