Erfurt. Eine Grünen-Abgeordnete wird mit ihrem Säugling aus dem Plenarsaal geworfen. Nun sollen sich Verfassungsrichter mit dem Fall befassen.

Nach dem sogenannten Baby-Eklat im Thüringer Landtag will die Grünen-Fraktion vor das Landesverfassungsgericht ziehen. „Nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung haben wir als Fraktion und auch Madeleine Henfling als Mitglied des Landtages vor, gegen die Entscheidung des Landtagspräsidenten beim Thüringer Verfassungsgerichtshof zu klagen“, sagte Fraktionsvorsitzender Dirk Adams unserer Redaktion. Ein entsprechender Schriftsatz werde derzeit vorbereitet.

Parlamentspräsident Christian Carius (CDU) hatte Henfling am Mittwoch zu Beginn der August-Sitzung des Parlaments des Plenarsaals verwiesen, weil sie ihren schlafenden, sechs Wochen alten Sohn in einer Tragekonstruktion dabei hatte.

Frühere CDU-Familienministerin äußert sich empört

Dieser Schritt führte auch bei Unionspolitikern zu Kritik. So schrieb die frühere Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) auf Twitter: „Für Abgeordnete gibt es kein Recht auf Elternzeit, sie müssen direkt nach dem Mutterschutz wieder voll einsteigen. Und für einen Säugling ist es, sorry Herr Landtagspräsident, oft nicht so einfach möglich, ‚eine Betreuung zu organisieren‘.“

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Auch der Thüringer Landesfrauenrat und die Landesgleichstellungsbeauftragte Katrin Christ-Eisenwinder (Linke) griffen den Landtagspräsidenten in einem Offen Brief an und bezeichneten seine Entscheidung als „Skandal“.

In dem Schreiben heißt es: „Eine Auslegung der Geschäftsordnung, die Mütter ausschließt, ihre parlamentarische Pflicht zu erfüllen, ist strukturelle Diskriminierung.“ Ein Parlament, dass in dieser Form Mütter vom demokratischen Handeln ausschließe, sei nicht zeitgemäß.

Dieser Text ist zuerst auf thueringer-allgemeine.de erschienen.