Münster. Das oberste NRW-Gericht hat entschieden, dass die Stadt Bochum Sami A. zurückholen muss. Der Islamist war im Juli abgeschoben worden.

Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) den abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz beschlossen, die Stadt Bochum kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen und Verfassungsbedenken ins Feld führen.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der 42-Jährige vorerst nicht abgeschoben werden dürfe.

Entscheidung vom Verwaltungsgericht erreicht Bamf zu spät

Die Gelsenkirchener Richter waren nicht überzeugt, dass Sami A. in Tunesien keine Gefahr durch Folter drohe. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurde diese Entscheidung aber erst am nächsten Tag zugestellt – als Sami A. bereits im Flugzeug saß.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied daraufhin, der Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wehrt sich die Stadt Bochum, deren Ausländeramt für den Fall zuständig ist, nun vor dem OVG. In dem Eilverfahren ist das OVG jetzt die letzte Instanz.

Sami A. soll Osama bin Laden beschützt haben

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben.

Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A. Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lasse. Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A. allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14 Mal Gerichte in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. (dpa)