München. Bayern hat einen 23-Jährigen abgeschoben, obwohl dessen Asylverfahren noch lief. Es ist nicht die erste Abschiebepanne der Behörden.

Die bayerischen Behörden haben einen uigurischen Asylbewerber wegen einer bürokratischen Panne trotz laufenden Verfahrens nach China abgeschoben. Der 23-Jährige wurde am 3. April in ein Flugzeug nach Peking gesetzt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war. Das geht aus der Antwort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor.

Demnach ging bei der zuständigen Ausländerbehörde in München „keine Mitteilung des Bundesamts“ für Migration und Flüchtlinge über den Folgeantrag ein, heißt es in Herrmanns Brief, über den zuerst der Bayerische Rundfunk berichtete.

Grünen-Abgeordnete Bause: „Es geht um Leben und Tod“

Bause kritisierte den Fall als „skandalösen Fall von Behördenversagen“. Das Auswärtige Amt müsse den Mann finden und zurückholen. „Es geht um Leben und Tod“, sagte Bause. Nach Recherchen des britischen „Economist“ könnten in Xinjiang seit 2016 bis zu eine halbe Million der ethnischen Minderheit der Uiguren in Arbeits- und Umerziehungslagern verschwunden sein.

Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ geht von massiven Menschenrechtsverletzungen aus. Der erste Asylantrag des 23-Jährigen war 2016 abgelehnt worden, weil er nach Einschätzung des Bundesamts legal mit einem gültigen Reisepass aus China ausgereist war und damit mutmaßlich nicht verfolgt.

Auch 20-jähriger Afghane zu Unrecht abgeschoben

Erst vor Kurzem hatte der Fall eines Afghanen für Aufsehen gesorgt, der Anfang Juli mit einem Charterflug aus München in sein Heimatland abgeschoben worden war. Zwei Wochen später wurde bekannt, dass der 20-Jährige wegen eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald zu diesem Zeitpunkt nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen.

Der Mann soll nun einen Monat nach seiner unrechtmäßigen Abschiebung diese Woche wieder nach Deutschland zurückkehren. Das sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Die Rückholung des Mannes war bereits am 18. Juli angeordnet worden. (dpa/epd)

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