Berlin. Laut Verfassungsschutz können Kinder aus Islamisten-Familien gefährlich sein. Die Union fordert, auch unter 14-Jährige zu beobachten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat vor Kindern gewarnt, die in islamistisch geprägten Familien in Deutschland aufwachsen. Diese Kinder stellten „ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial“ dar, zitiert diese Redaktion aus einer neuen Analyse des Verfassungsschutzes. Es gebe Anzeichen für eine „schnellere, frühere und wahrscheinlichere Radikalisierung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen“.

Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen sagte dieser Redaktion, die fortwährende dschihadistische Sozialisation von Kindern durch ein islamistisches familiäres Umfeld sei „besorgniserregend und deshalb auch für den Verfassungsschutz eine Herausforderung in den nächsten Jahren“.

Mehrere Hundert Kinder

In der Verfassungsschutz-Analyse heißt es, die Kinder würden „von Geburt an mit einem extremistischen Weltbild erzogen, welches Gewalt an anderen legitimiert und alle nicht zur eigenen Gruppe Gehörigen herabsetzt“. Gefahren gingen auch von jenen Familien aus, die nicht in Kampfgebiete in Syrien oder im Irak ausgereist seien, sondern sich kontinuierlich in Deutschland aufgehalten hätten. Der Verfassungsschutz geht von einer „niedrigen dreistelligen Zahl“ islamistischer Familien mit mehreren Hundert Kindern aus.

Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nennt die dschihadistische Sozialisation von Kindern durch ein islamistisches familiäres Umfeld „besorgniserregend“.
Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nennt die dschihadistische Sozialisation von Kindern durch ein islamistisches familiäres Umfeld „besorgniserregend“. © dpa | Michael Kappeler

Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg empfahl, die Vorschriften zu lockern, um auch Kinder unter 14 Jahren durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Wenn es notwendig sei, auch sie in die Überwachung zu nehmen, müsse dies in den gesetzlichen Grenzen möglich sein, sagte Sensburg dieser Redaktion. „Hier geht es nicht um die Kriminalisierung von Personen unter 14 Jahren, sondern um die Abwehr erheblicher Gefahren für unser Land, zum Beispiel durch den islamistischen Terrorismus, der sich auch Kindern bedient.“

Altersgrenze wurde erst 2016 gesenkt

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), weist darauf hin, dass sehr junge Menschen in die Krisenregionen in Syrien und dem Irak gereist seien, um sich an Terrorismus zu beteiligen. „Auch in Deutschland selbst hat im November/Dezember 2016 ein Zwölfjähriger einen Sprengstoffanschlag unternommen“, sagte Mayer. Es bestehe auch ein staatlicher Schutzauftrag zugunsten dieser Kinder.

Amok und Terror: Der blutige Juli 2016 im Rückblick

weitere Videos

    In Nordrhein-Westfalen wird erwogen, nach dem Vorbild Bayerns die Altersgrenze von 14 Jahren für die Überwachung durch den Verfassungsschutz fallenzulassen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dieser Redaktion, die Jungen und Mädchen, die aus den Kriegsgebieten zurückkehren, hätten oft Gewalt und seien im schlimmsten Fall radikalisiert. „Wir müssen leider davon ausgehen, dass sie ein anderes Verhältnis zur Gewalt haben und die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, geringer ist.“ Die Behörden bräuchten Instrumente, um auch traumatisierte und gewaltbereite Rückkehrer unter 14 Jahren in den Blick nehmen zu können.“ Erst 2016 war die Altersgrenze von 16 auf 14 Jahren gesenkt worden. (fmg)