Karlsruhe. Das IS-Mitglied Nils D. sitzt bereits im Gefängnis. Nun wirft ihm die Bundesanwaltschaft weitere Straftaten vor. Es geht auch um Mord.

Nils D. ist zwar bereits wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat verurteilt, galt jedoch bisher als Mitläufer. Dieser Eindruck scheint aber unbegründet gewesen zu sein: Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass D. auch Gefangene gefoltert und getötet haben soll. Gegen D. wurde deshalb Anklage erhoben.

Wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag mitteilte, soll D. „aus niedrigen Beweggründen grausam einen Menschen getötet“ haben. Damit habe der verurteilte Terrorist gegen Bestimmungen des Völkerstrafgesetzbuch verstoßen haben.

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft soll er gemeinsam mit anderen IS-Mitgliedern im syrischen Manbij regelmäßig Gefangene gefoltert haben. Dabei seien mindestens drei Menschen ums Leben gekommen.

Nils D. wurde in Dinslaken festgenommen

Nils D. ist bereits im Jahr 2016 in Düsseldorf zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Ihm wurde die Mitgliedschaft im Islamischen Staat nachgewiesen. Zuvor war D. in seiner Wohnung in Dinslaken festgenommen worden. D. hatte im Rahmen der Verhandlung gestanden, nach

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angeschlossen zu haben. Die Beteiligung an Gewalttaten hatte er jedoch abgestritten.

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    Aufgrund seiner Aussagen und der Einschätzung des Gerichtes, dass D. mit seinem Geständnis dem IS entsagt habe, schien D. eher Mitläufer zu sein. Der „Stern“ hatte 2015 geschrieben, dass D. als „weich“ gegolten habe. Durch die Anklage der Bundesanwaltschaft bekommt dieses Bild erhebliche Risse.

    D. war im Oktober 2013 nach Syrien ausgereist und schloss sich im März 2014 dem IS an. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf feststellte, war D. Mitglied einer Gruppe, die Aussteiger aus dem IS suchen und festnehmen sollte. Zudem hat D. als Gefängniswärter gearbeitet.