Berlin. Die Staatsanwaltschaft will Puigdemont nach Spanien ausliefern. Aber das Verfahren Separatistenführer kann sich zwei Monate hinziehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont an Spanien ausliefern. Ein Antrag der Regierung in Madrid sei begründet, der Vorwurf der Rebellion entspreche im deutschen Recht dem des Hochverrats, entschied sie am Dienstag.

Nun ist das Oberlandesgericht am Zug: Zunächst befindet es über einen Haftbefehl, vermutlich in den nächsten Tagen, später in einem zweiten Schritt – abermals auf Antrag der Anwaltschaft – über eine Auslieferung. Das gesamte Verfahren sollte im Regelfall nicht länger als zwei Monate dauern, also bis Ende Mai. Puigdemont war am 25. März auf der Autobahn A7 festgenommen und in Gewahrsam genommen worden.

Die Bundesregierung will sich aus dem Verfahren raushalten

Carles Puigdemont ist in Gewahrsam.
Carles Puigdemont ist in Gewahrsam. © dpa | Virginia Mayo

Die Bundesregierung könnte ins Verfahren eingreifen, will sich aber heraushalten. Die spanische Justiz bezichtigt den 55-Jährigen dreier Straftaten: Rebellion, Untreue und Ungehorsam. Puigdemont hat vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut.

Streng genommen kann der frühere katalanische Ministerpräsident gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts keine Rechtsmittel einlegen, wohl aber – und das haben seine Anwälte angedroht – beim Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen. Die drei Berufsrichter im ersten Strafsenat in Schleswig entscheiden zunächst, ob die Auslieferung nicht „von vornherein unzulässig erscheint“ und ein Haftgrund vorliegt.

Gericht kann nun Unterlagen aus Spanien heranziehen

Sie könnten den Politiker gegen eine Kaution auf freien Fuß setzen. Es ist eher davon auszugehen, dass er in Haft bleiben muss, weil Fluchtgefahr besteht. Schließlich wurde er auf der Flucht verhaftet. Ursprünglich hätten schon die finnischen Behörden den Europäischen Haftbefehl vollstreckt, wenn Puigdemont nicht abgetaucht und geflohen wäre.

Zeitraubend und anspruchsvoll ist die Prüfung der Auslieferung. Dazu kann das Gericht Unterlagen aus Spanien heranziehen. „Ungehorsam“ ist irrelevant, darauf steht eine Geldstrafe – eine Auslieferung setzt aber eine angedrohte Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monate voraus. Kompliziert ist der Vorwurf der „Rebellion“. Argumentativ am einfachsten wäre es, ihn wegen Veruntreuung auszuliefern. Dann könnte Puigdemont allerdings auch nur deshalb der Prozess gemacht werden.