Dresden. Wegen Volksverhetzung soll Festerling eine Freiheitsstrafe absitzen. Die Vorwürfe beziehen sich auf ihre Zeit an der Pegida-Spitze.

Der früheren Frontfrau der Islam- und ausländerfeindlichen Pegida, Tatjana Festerling, drohen vier Monate Gefängnis. Die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen Volksverhetzung kann sie nicht zahlen.

Die 54-Jährige veröffentlichte auf ihrer Internetseite ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden. Ein Sprecher der Behörde bestätigte die entsprechende Ladung, in der sie aufgefordert wird, bis spätestens zum 9. April eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Frauengefängnis Chemnitz anzutreten.

Hintergrund ist ein Strafbefehl gegen sie, wegen Volksverhetzung, in dem das Amtsgericht im vergangenen Oktober eine Strafe von 120 Tagessätze in Höhe von je 25 Euro verhängt hatte.

Festerling kann und will nicht zahlen

In einer Videobotschaft stellte sich Festerling als Opfer politischer Verfolgung dar. Sie wolle und könne die Strafe nicht zahlen, sagte sie. Zugleich bat sie aber Sympathisanten darum, Geld an die Landesjustizkasse zu zahlen, um eine Haftstrafe doch noch abzuwenden.

Das Amtsgericht Dresden hatte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung in insgesamt drei Fällen verhängt. Festerling hatte unter anderem bei Pegida mit Blick auf Flüchtlinge von „muslimischen Wurfmaschinen“ und einem „Geburten-Dschihad“ gesprochen.

Pegida wegen Streit mit Lutz Bachmann verlassen

2015 war Festerling als Kandidatin der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) in Dresden bei der Oberbürgermeisterwahl angetreten und hatte im ersten Wahlgang knapp 10 Prozent der Stimmen geholt. Ein Jahr später hatte sie das Bündnis im Streit mit Pegida-Chef Lutz Bachmann verlassen.(dpa)