Berlin. Die Ausgaben für Asylbewerber sind laut einem Bericht im Jahr 2016 um 73 Prozent gestiegen. Zugleich sank die Zahl der Antragsteller.

Der Staat hat im Jahr 2016 etwa 73 Prozent mehr Leistungen für Asylbewerber aufgewandt als im Vorjahr. Die Zahl der Leistungsempfänger sank allerdings im gleichen Zeitraum von 974.551 auf 728.239. Das berichtet die Zeitung „Bild“ unter Berufung auf einen Bericht des Statistischen Bundesamtes zum Asylbewerberleistungsgesetz, der dem Blatt vorliegt.

Bund, Ländern und Gemeinden seien demnach im Jahr 2016 Nettokosten von 9,234 Milliarden Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstanden. Im Jahr 2015 hatten sie dafür noch etwa 5,2 Milliarden ausgegeben. Durchschnittlich gab der Staat den aktuellen Zahlen zufolge im vergangenen Jahr für jeden Leistungsbezieher 12.680 Euro im Jahr aus – das sind gut 1000 Euro pro Monat.

Dass die Gesamtausgaben gestiegen sind, begründet das Bundesamt für Statistik insbesondere mit den gestiegenen Mieten für Asylunterkünfte . Erhöht hätten sich auch die Fixkosten für Unterkünfte, die wegen der sinkenden Zahl von Antragstellern leer stehen.

Gestiegenen Mieten für Asylunterkünfte sind Hauptgrund

Jüngste Berechnungen des Bundesfinanzministeriums sagen allerdings einen kräftigen Überschuss im Bundeshaushalt von rund 14 Milliarden Euro voraus. Darüber hatte der „Spiegel“ berichtet. Mit dem Plus lassen sich voraussichtlich unter anderem die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von 6,7 Milliarden Euro für das Jahr 2017 aus den laufenden Einnahmen bestreiten, ohne dass der Staat Geld aus der 20 Milliarden Euro schweren Flüchtlingsrücklage nutzen muss.

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass jedem alleinstehenden erwachsenen Antragsteller zusätzlich zu der Unterkunft und den Heizkosten rund 354 Euro zustehen. Diese enthalten Geld für Essen, Kleidung und Körperpflege sowie ein Taschengeld von 135 Euro pro Person. Ehepaare erhalten zusammen 244 Euro. Für Empfänger von Hartz IV liegt der Hilfesatz etwa 50 Euro höher.

Debatte über Zahlungen an abgelehnte Asylsuchende

Zu den in den Zahlen des Bundesamtes aufgeführten Leistungsbeziehern gehören auch knapp geduldete 70.000 Asylbewerber. Bei 23.617 von ihnen seien aber „vollziehbar ausreisepflichtig“. Das bedeutet, dass Ihre Ausreise unmittelbar bevorsteht.

Dass abgelehnte Asylsuchende, die ihre Ausreise verzögern, Taschengeld und Regelsatz erhalten, ist umstritten. Gegenüber der „Bild“ sagte Sachsens Innenminister und amtierender Vorsitzender der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig, er halte die Zahlung von Taschengeld an Ausreisepflichtige für „einen Fehlanreiz“. Er verlangt eine Beweislastumkehr im Asylbewerberleistungsgesetz. „Wer unser Land nicht verlässt, muss aktiv nachweisen, aus welchem Grund er das nicht kann. Danach entscheiden die Behörden über die Fortzahlung des Taschengeldes“, erklärte Ulbig. (nsa)

De Maiziere - Flüchtlingszahlen in 2016 deutlich gesunken

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