Luxemburg. Der EuGH hat entschieden: EU-Länder dürfen sich nicht gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sträuben. Mehrere Länder hatten geklagt.

Ungarn und die Slowakei sind mit ihrem Einspruch gegen die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Klagen beider Länder seien im vollem Umfang abgewiesen worden, teilte der EuGH mit.

„Der Mechanismus unterstützt Griechenland und Italien dabei, mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise umzugehen“, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichtshofs in Luxemburg.

Gabriel verlangt schnelle Aufnahme von Flüchtlingen

Bundesaußenminister Sigmar Gabriel forderte die osteuropäischen Staaten nach der Entscheidung auf, rasch Flüchtlinge aus Griechenland und Italien aufzunehmen. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“, erklärte der Minister am Mittwoch. Das Urteil des EuGH sei klar und eindeutig und unter den EU-Partnern müsse auch bei schwierigen Fragen Verlässlichkeit herrschen.

Er habe den osteuropäischen Partnern immer gesagt, dass es richtig sei, Fragen gerichtlich klären zu lassen, wenn es Zweifel gebe. „Aber wir können jetzt auch erwarten, und wir erwarten auch, dass sich alle europäischen Partner an das Urteil halten und die Beschlüsse jetzt ohne weiteres Zögern umsetzen“.

Mehrere EU-Länder haben bislang kaum Menschen aufgenommen

Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt, nach dem jeder Mitgliedsstaat eine gewisse Anzahl von Menschen aufnehmen soll. Insgesamt sollen 120.000 Personen über einen Zeitraum von zwei Jahren auf die Mitgliedsländer verteilt werden. Ziel ist es, die stark betroffenen Staaten Griechenland und Italien zu entlasten, die die erste Stationen für viele Flüchtlinge in Europa sind.

Ungarn und die Slowakei hatten sich geweigert und keine oder kaum Flüchtlinge aufgenommen. Polen unterstützte den juristischen Vorstoß. Ihrer Ansicht nach untergräbt die Verpflichtung ihre staatliche Souveränität und gefährdet in Zeiten von Anschlägen die Sicherheit der Bürger.

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Die Aussichten auf einen Sieg der beiden osteuropäischen Länder vor dem höchsten europäischen Gericht waren gering. Der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, hatte im Juli die Abweisung der Klage empfohlen. Allerdings könnten sich die Länder weiter weigern und müssten dann hohe Strafen bezahlen. Vertragsverletzungsverfahren wurden bereits eingeleitet. (rtr)

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