Luxemburg. Auch Ungarn und die Slowakei müssen Flüchtlinge aufnehmen. So sah es jedenfalls am Mittwoch der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs.

  • Vor dem Europäischen Gerichtshof zeichnet sich eine Schlappe für Ungarn und der Slowakei ab
  • Beide Länder sollen sich laut einem Gutachter an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen
  • Ein Urteil wird für September erwartet

Im Streit um Flüchtlingsquoten zeichnet sich eine Schlappe für Ungarn und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen.

Auch Ungarn und die Slowakei müssen sich nach Ansicht des Generalanwalts demnach an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagen gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden. (dpa)