Berlin. Facebook reagiere bei der Löschpraxis von Hasskommentaren zu lasch, findet Justizminister Maas. Und spielt damit auf Dunja Hayali an.

  • Facebook reagiere bei der Löschpraxis von Hasskommentaren zu lasch, findet Justizminister Maas
  • Und spielt damit auf Dunja Hayali an

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Löschpraxis bei Facebook kritisiert. „Viele Fälle zeigen: Die Löschpraxis von strafbaren Inhalten erscheint noch immer unzureichend“, sagte Maas der „Bild“-Zeitung. „Facebook muss weiter daran arbeiten, dass sein Beschwerdemanagement besser funktioniert und nicht das Falsche gelöscht wird.“

Zuletzt hatte ein Facebook-Post der ZDF-Journalistin Dunja Hayali für Wirbel gesorgt, die von einem Nutzer des sozialen Netzwerks beschimpft worden war und diesem in ähnlichem Ton geantwortet hatte. Daraufhin hatte Facebook den Beitrag Hayalis zunächst gelöscht und dies erst später wieder rückgängig gemacht.

Maas sagte mit Blick auf die Ankündigung von Facebook, in Essen ein weiteres Prüfzentrum mit zunächst 500 Mitarbeitern aufzubauen: „Es ist überfällig, dass Facebook mehr Mitarbeiter einstellt, um sein Beschwerdemanagement zu verbessern.“ Die Entscheidungen müssten transparenter werden: „Facebook muss sein Beschwerdemanagement so organisieren, dass strafbare Inhalte gelöscht werden. Es ist wie jedes andere Unternehmen auch verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten.“ Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien im Strafgesetzbuch klar beschrieben, sagte Maas.

Maas will gegen Hass-Kommentare im Internet vorgehen

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    Neues Gesetz soll Netzwerke zum Handeln verpflichten

    Facebook steht seit langem in der Kritik, Hasskommentare und strafbare Inhalte auf seiner Plattform nicht oder nicht schnell genug zu löschen. Der Gesetzgeber hat das soziale Netzwerk nun zum Handeln verpflichtet: Der Bundestag verabschiedete Ende Juni das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Maas.

    Damit werden die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube verpflichtet, von Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Für andere rechtswidrige Inhalte erhalten sie sieben Tage Zeit. Die Unternehmen müssen dafür ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten. Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro.(epd)