Karlsruhe. Eine Rechtsreferendarin durfte nicht mit Kopftuch im Gericht auftreten. Sie beschwerte sich beim Bundesverfassungsgericht – erfolglos.

Eine Juristin ist mit einem Eilantrag gegen ein Kopftuchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Rechtsreferendarin.

„Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Zeitlich und örtlich begrenzter Eingriff in die Religionsfreiheit

Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt.

Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Muslimin wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben (Az. 2 BvR 1333/17). (dpa)