Düsseldorf. Die Bundesregierung hat Erdogan Auftritte in Deutschland um den G20-Gipfel untersagt. Nun kontert die türkische Botschaft in Berlin.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan benötigt nach Einschätzung der türkischen Botschaft in Berlin nicht in jedem Fall eine Genehmigung der Bundesregierung für einen Redeauftritt in Deutschland.

„Für einen Auftritt des Präsidenten in einem türkischen Generalkonsulat bedarf es keiner Genehmigung der Bundesregierung“, sagte Botschaftssprecher Refik Sogukoglu der „Rheinischen Post“ (Samstag). Diese Entscheidung liege allein bei Erdogan, betonte er. Konsulate gelten rechtlich gesehen zwar nicht als fremdes Staatsgebiet, stehen aber unter einem besonderen völkerrechtlichen Schutz.

Generelles Verbot drei Monate vor Wahlen

Zuvor hatte die Bundesregierung eine Anfrage Erdogans für einen Auftritt vor oder nach dem G20-Gipfel abgewiesen und eine solche Veranstaltung untersagt. Dem folgte am Freitag ein grundsätzliches Verbot für alle ausländischen Staatsgäste und Oppositionspolitiker, sofern sie in einem Zeitraum von drei Monaten vor einer deutschen Wahl oder einer Abstimmung im jeweiligen Land in Deutschland auftreten wollen, wie es hieß. EU-Politiker sind von dieser Regelung ausgenommen.

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    Vor dem Hintergrund des Verfassungsreferendums in der Türkei im April hatte es eine breite Diskussion um Auftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben. Die Städte Gaggenau in Baden-Württemberg und Köln unterbanden Auftritte. Nach dem Versammlungsrecht sind die Kommunen dafür zuständig. Ein generelles Verbot für Auftritte ausländischer Politiker kann wiederum das Auswärtige Amt aussprechen. Die Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland sind seit der Bundestagsresolution zum Völkermord in Armenien und der Entwicklung in der Türkei seit dem Putschversuch stark angespannt. (epd)