Berlin. Es betrifft nicht allein den türkischen Präsidenten Erdogan: Berlin verbietet Wahlkampfreden ausländischer Regierungsmitglieder.

  • Wahlkampfauftritte ausländischer Regierungen werden in Deutschland kurz vor Wahlen grundsätzlich verboten
  • Die neue Praxis gilt allerdings nicht für EU-Staaten
  • Alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder müssen zudem genehmigt werden

Die Bundesregierung hat Wahlkampfauftritte ausländischer Regierungsvertreter drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern grundsätzlich verboten. Das Auswärtige Amt informierte nach Angaben von Sprecher Martin Schäfer am Freitag alle diplomatischen Vertretungen in Berlin in einer Verbalnote über diese neue Praxis. Ausgenommen sind Staaten der Europäischen Union.

Außenminister Sigmar Gabriel hatte den Schritt bereits am Donnerstag angekündigt. Damit soll verhindert werden, dass innenpolitische Konflikte im Zusammenhang mit Wahlen oder Referenden nach Deutschland getragen werden. Hintergrund sind die heftigen Auseinandersetzungen, die es vor dem türkischen Verfassungsreferendum im April über Auftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben hatte.

Verbot gilt auch für US-Präsidenten

Außerdem müssen alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder künftig von der Bundesregierung genehmigt werden. Einen Auftritt des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan vor oder nach dem G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg hatte die Bundesregierung am Donnerstag verboten.

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    Die neuen Regeln betreffen auch andere verbündete Staaten außerhalb der EU wie die USA. Auch US-Präsidenten dürfen also im Wahlkampf nicht mehr in Deutschland auftreten. (dpa)