Berlin. Nach dem Hochhaus-Brand in London stellt Bayerns Innenminister Herrmann die energetische Gebäudesanierung in Deutschland in Frage.

Nach dem verheerenden Hochhaus-Brand in London will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die energetische Gebäudesanierung in Deutschland auf den Prüfstand stellen. „Ein vergleichbarer Fassadenbrand an einem Hochhaus ist in diesem Ausmaß bei uns so gut wie ausgeschlossen. Wir nehmen das jedoch zum Anlass und werden überprüfen, ob die aus energetischen Gründen geforderte Außendämmung eine zusätzliche Brandgefahr auslöst“, sagte Herrmann unserer Redaktion.

Den Brand in London nannte der CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl eine „verheerende Katastrophe“. Die britischen Behörden müssen jetzt der Ursache nachgehen. „Den derzeitigen Berichten zufolge hat die Außendämmung des Gebäudes Feuer gefangen.“

Unter energetischer Gebäudesanierung versteht man die Erneuerung und Renovierung von Häusern und Wohnungen, um dadurch den Energieverbrauch zu senken – und Geld zu sparen. Verpflichtend ist eine Sanierung laut Gesetz aber nur in einem engen Rahmen. Käufer eines Hauses müssen lediglich die Dachdämmung den EU-Standards anpassen, Heizrohre isolieren und Heizkessel austauschen.

Das sind die wichtigsten Regeln bei einem Brand

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    Baustoffe müssen schwer entflammbar sein

    Eine Außenwanddämmung ist nicht vorgeschrieben. Sollte sich der Eigentümer aber dennoch dafür entscheiden, sind die Regeln in der Energiesparverordnung und den Bauvorschriften geregelt. So dürfen nur schwer entflammbare Baustoffe zur Dämmung verwendet werden. Bei der Fassadendämmung werden entweder Dämmplatten an die Außenwand geklebt oder ein Dämmstoff in die Fassade eingeblasen.

    Bei Dämmplatten – zum Beispiel aus speziellem Styropor – sind zudem sogenannte Brandriegel vorgeschrieben. Diese sollen verhindern, dass Brände zum Beispiel an Mülltonnen auf die Fassade übergreifen. Brandriegel sind meist spezielle Platten aus Mineralwolle-Lamellen, die in bestimmten Abständen zwischen die Dämmplatten geklebt werden.

    Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt für die energetische Gebäudesanierung und Außenwanddämmung Kredite mit Sonderkonditionen. Je nach Umfang der Sanierung und der Höhe der Kosten ist auch ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent für eine Außenwanddämmung möglich. (fmg)