Saarbrücken. 39,9 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sind mit ihren Klagen gegen Jobcenter erfolgreich. 2016 wurden knapp 121.000 Fälle entschieden.

Viele Hartz-IV-Empfänger haben an den Sozialgerichten mit ihren Klagen gegen Bescheide der Jobcenter Erfolg. Fast 40 Prozent der Verfahren im Zusammenhang mit der Grundsicherung gingen im vergangenen Jahr entweder ganz oder teilweise zu ihren Gunsten aus, wie die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine von den Linken angeforderte Übersicht des Bundesarbeitsministeriums berichtete.

Den Daten zufolge wurden 2016 knapp 121.000 Klagen abschließend entschieden. Dabei gingen 39,9 Prozent im Sinne der Leistungsempfänger aus. Dies entspricht dem Niveau des Vorjahres, wie es hieß.

Linke: Nur „die Spitze des Eisbergs“

Bei Klageverfahren im Zusammenhang mit den von Jobcentern verhängten Sanktionen betrug demnach die Erfolgsquote 38,4 Prozent. Bei Streitfällen über die Kosten der Unterkunft und Heizung waren es sogar 42,8 Prozent.

Für die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, sind die Zahlen jedoch nur „die Spitze des Eisbergs“. Viele Betroffene würden aus unterschiedlichen Gründen nicht klagen, erklärte sie. (epd)